Logo: ddpAm Donnerstag hatte die Deutsche Presse-Agentur, die ohnehin im Clinch mit der ddp liegt, bekanntgegeben, dass man das Kartellamt angerufen habe, weil die ddp die Übernahme des deutschen AP-Dienstes nicht bei den Kartellwächtern angemeldet habe. "Der Zusammenschluss unterliegt jedoch der deutschen Fusionskontrolle", weil er "erkennbar die Angebotsvielfalt im Bereich der Presse" berühre, erklärte der Anwalt der dpa.

Das Kartellamt hat daraufhin nun die ddp zu einer Stellungnahme aufgefordert, wie eine Sprecherin der Behörde gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" bestätigte. Man erwarte eine Begründung, warum man die Übernahme für nicht anmeldepflichtig gehalten habe. Ein ddp-Sprecher verwies darauf, dass man diese Frage im Vorfeld von Juristen habe prüfen lassen. Diese seien zum Schluss gekommen, dass eine Anmeldung nicht notwendig sei.

Nun werde man dem Kartellamt aber sämtliche angeforderte Unterlagen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Auswirkungen auf die bereits vollzogene Fusion erwarte man bei der ddp nicht, so der Sprecher weiter in der "SZ". Man wolle den Bescheid des Kartellamts aber nicht vorwegnehmen.