Im Streit um den Jugendschutz muss Bezahlanbieter Sky einen Rückschlag hinnehmen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Dusiburg vom vergangenen Donnerstag darf das Fernsehunternehmen den Erotiksender Beate Uhse TV und andere Inhalte, die dem Jugendschutz unterliegen, nun erst wieder ab 23 Uhr ausstrahlen. Das Landgericht hat eine entsprechende einstweilige Verfügung bestätigt, deren Vollstreckung sie zunächst Ende Mai ausgesetzt hatte. Das erklärte ein Sprecher des Gerichts auf DWDL.de-Nachfrage.Die einstweilige Verfügung wurde im Frühjahr von Internetunternehmer Tobias Huch erwirkt. Seine Kritik: Die vierstellige Jugenschutz-PIN von Sky lasse sich aufgrund der Kartennummer auf einfache Weise errechnen. Demnach dürften Sendungen, die dem Jugendschutz unterliegen, erst zu späteren Uhrzeiten gezeigt werden. Durch das Jugendschutzsystem ist es Sky und anderen Bezahlanbietern möglich, rund um die Uhr jegliche Art von Inhalten zu zeigen. Wie ein Gerichtssprecher erklärte, betrifft das Problem lediglich ältere Smartcards von Sky.



