Foto: ARDSchon seit über eineinhalb Jahren ist die ARD-Sport-Moderatorin Monica Lierhaus nun aufgrund einer Erkrankung nicht mehr auf dem Bildschirm zu sehen. Dass sich da die Frage nach dem "Warum?" nicht nur bei vielen Zuschauern, sondern auch bei Medien aufdrängt, ist nicht weiter verwunderlich. Dennoch gilt es, die Persönlichkeitsrechte und damit die Privatsphäre der Moderatorin auch und gerade in diesem Fall zu achten - was die "Hamburger Morgenpost" nach Ansicht der Hamburger Gerichte nicht getan hat.

In einem Bericht vom Februar 2009 hatte die "Hamburger Morgenpost" detailliert über Lierhaus' Erkrankung berichtet und sich dabei auch auf konkrete Vorgänge während ihres Aufenthalts auf der Intensivstation bezogen, die nicht im Interesse der Öffentlichkeit standen, urteilte das Landgericht Hamburg bereits Anfang des Jahres und verurteilte die "MoPo" zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro.

Gegen das Urteil legten beide Seiten Berufung ein - Lierhaus' Anwalt hatte sogar eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro gefordert. Das Hamburger Oberlandesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz aber nun, so das "Hamburger Abendblatt". Neben den 25.000 Euro für Lierhaus muss die zum DuMont-Verlag gehörende "MoPo" auch die Gerichts- und Anwaltskosten begleichen. Das OLG bezeichnete die Höhe der Strafe als abschreckend, zugleich die Pressefreiheit aber nicht unverhältnismäßig einengend.