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HÜ UND HOTT

Sky lässt vorerst wieder zur Primetime pimpern


(21.07.2010) Der Streit um den Jugendschutz bei Sky geht in die nächste Runde. Bis das Hauptsacheverfahren entschieden ist, hat das OLG Düsseldorf eine einstweilige Verfügung allerdings wieder aufgehoben.

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© Premiere
Hü und hott beim Zoff um den Jugendschutz bei Sky. In der vergangenen Woche hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Beschluss des Landgerichtes Duisburg kassiert. Somit darf Sky jugendgeschützte Inhalte des Kopulationsprogramms Beate Uhse TV wieder rund um die Uhr zeigen. Erst Anfang Juli hat das Landgericht Duisburg eine einstweilige Verfügung bestätigt, die dem Porgrammanbieter die Ausstrahlung vor 23 Uhr untersagt hat. Der Sendebeginn von Beate Uhse TV ist in der Regel 20 Uhr.
 
Der Grund für die aktuelle Entscheidung: Sky hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Duisburg Berufung ausgelegt, die nach Ansicht des Oberlandesgerichts Aussicht auf Erfolg haben wird. Eine Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung aus Duisburg käme nur in Frage, wenn das Interesse des Antragstellers die Interessen von Sky überwiege. Antragsteller ist der Unternehmer Tobias Huch mit seiner Firma Resisto IT, die auch Jugendschutzsysteme anbietet.
 



 
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In der Düsseldorfer Urteilsbegründung heißt es, das Unternehmen biete "Interessenten die Möglichkeit, mit Personen in Kontakt zu treten, die dann sexuelle Handlungen vor Webcams vornehmen".  Der Nachteil für das Unternehmen, der daraus entstehen könnte, wenn Sky bis zur endgültigen Entscheidung weiter seine Sexstreifen zeigen darf, ist dem Gericht zufolge gering. "Eine Verlagerung von Kunden in erheblichem Umfang ist nicht zu erwarten. Das Angebot der Antragstellerin ist auf sehr spezielle Interessen ausgerichtet, die durch Erotikfilme, die ab 23 Uhr frei ausgestrahlt werden, nicht gleichermaßen befriedigt werden können", so das Gericht. Mit seinem Antrag geht Tobias Huch ein großes Risiko ein: Sollte er am Ende der juristischen Auseinandersetzung unterliegen, besteht laut einem Bericht des "Focus" die Möglichkeit, von Sky zur Ersetzung eventuell aus dem Verfahren resultierender Schäden verdonnert zu werden.



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