Hü und hott beim Zoff um den Jugendschutz bei Sky. In der vergangenen Woche hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Beschluss des Landgerichtes Duisburg kassiert. Somit darf Sky jugendgeschützte Inhalte des Kopulationsprogramms Beate Uhse TV wieder rund um die Uhr zeigen. Erst Anfang Juli hat das Landgericht Duisburg eine einstweilige Verfügung bestätigt, die dem Porgrammanbieter die Ausstrahlung vor 23 Uhr untersagt hat. Der Sendebeginn von Beate Uhse TV ist in der Regel 20 Uhr.Der Grund für die aktuelle Entscheidung: Sky hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Duisburg Berufung ausgelegt, die nach Ansicht des Oberlandesgerichts Aussicht auf Erfolg haben wird. Eine Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung aus Duisburg käme nur in Frage, wenn das Interesse des Antragstellers die Interessen von Sky überwiege. Antragsteller ist der Unternehmer Tobias Huch mit seiner Firma Resisto IT, die auch Jugendschutzsysteme anbietet.



