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OPFER-FOTOS

Loveparade-Berichte: Beschwerdeflut gegen Bild


(27.07.2010) Beim Presserat sind inzwischen über 100 Beschwerden gegen die "Bild"-Zeitung wegen der Berichterstattung über die Geschehnisse bei der "Loveparade" eingegangen. Beim Verlag hält man die eigenen Berichte für "angemessen".

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In einer Ausführlichkeit wie kaum ein anderes Medium widmete sich "Bild.de" in den letzten Tagen der Berichterstattung über die Ereignisse bei der Loveparade in Duisburg, die 20 Menschen das Leben gekostet haben - und garnierte die eigenen Berichte mit unzähligen Videos und Bildergalerien, in denen teils auch Opfer detailliert zu sehen sind. Dieses Vorgehen führte zu einer Beschwerdeflut beim Presserat.

Über 115 Beschwerden seien mittlerweile eingegangen, fast alle gegen die Berichterstattung von "Bild" und "Bild.de". Bemängelt werden vor allem Verstöße gegen Ziffer 11 des Pressekodex. In diesem heißt es: "Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid." Und weiter: "Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden."

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Auch Verstöße gegen Ziffer 8 werden bemängelt, in dem der Schutz der Persönlichkeitsrechte geregelt ist. Unter anderem heißt es dort: " Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle (...) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden." Bilder der Opfer sind heute unter anderem großflächig auf der Titelseite der "Bild" zu sehen. Bei Springer weist man die Vorwürfe zurück. Von Beschwerden beim Presserat sei dem Verlag bislang nichts bekannt. Die Berichterstattung sei aus Sicht des Verlags "angemessen und verhältnismäßig".

Inzwischen meldete sich auch der DJV kritisch zu Wort. Die stellvertretende Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser: "Die Informations- und Chronistenpflicht gilt auch für Boulevardzeitungen. Es gibt publizistische Grundsätze, die eingehalten werden müssen. Dazu zählt, dass die Presse auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid verzichtet." Wer diesen Grundsatz missachte, beschädige die Glaubwürdigkeit der Medien nachhaltig. "Gerade bei derart tragischen Ereignissen müssen Medien ihrer besonderen Verantwortung nachkommen", so Kaiser. "Es ist pietätlos gegenüber Opfern und Angehörigen, gezielt die Sensationslust zu bedienen." 




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