Wolfgang Büchner© DPA
Bedenklicher Vorgang beim Prozess gegen Jörg Kachelmann: Am Ende des Verhandlungstages am Mittwoch war ein Gerichts-Reporter der Deutschen Presse-Agentur dpa auf Vernlassung des Landgerichts vor dem Gerichtsgebäude in Mannheim vorläufig festgenommen worden. Die Begründung: Er soll versucht haben, die Richter illegal abzuhören.

Nach eigener Darstellung hatte er auf dem Bürgersteig vor dem Gerichtsgebäude einen Radiobeitrag in ein Aufnahmegerät gesprochen. Dabei habe er sich unwissentlich vor dem Fenster eines Raumes gestanden, in dem sich eben jene Richter, die den Kachelmann-Prozess verhandeln, nach der Verhandlung aufgehalten hatten. Allerdings seien nach Angaben des dpa-Reporters sowohl die Vorhänge zugezogen als auch die Fenster geschlossen gewesen. Zunächst habe ein Richter dann ein Fenster geöffnet und ihn beschuldigt, er versuche die Richter abzuhören, dann sei er von Beamten der Kriminalpolizei vorläufig festgenommen worden.

Besonders bedenklich: Die Beamten beschlagnahmten sowohl das Aufnahmegerät als auch sein Diensthandy und forderten ihn auf, es zu entsperren, was er allerdings unter Verweis auf den Informanten-Schutz verweigerte. Zwar wurde der Journalist am späten Nachmittag wieder freigelassen, die dpa protestiert aber dennoch aufs Schärfste, insbesondere gegen die Beschlagnahmung der Geräte. Chefredakteur Wolfgang Büchner wird von "Spiegel Online" mit den Worten zitiert: "Das Vorgehen des Gerichts ist völlig unverständlich und unbegründet."  Die dpa protestiere "massiv gegen diese Behinderung der Berichterstattung und gegen diesen Eingriff in die Pressefreiheit".

Er erwarte nicht nur die umgehende Rückgabe der Geräte, sondern auch eine Entschuldigung des Gerichts für das "absolut unangemessene Vorgehen". Die Forderung nach Herausgabe der Handy-Kontakt-Daten bezeichnete Büchner als "Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit". Die Staatsanwaltschaft ficht das allerdings offenbar nicht an: Sie hat den Vorgang bestätigt und angekündigt, Aufnahmegerät und Handy nun kriminaltechnisch auszuwerten.