9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit© 9Live
Dass Anrufe bei Gewinnspielen im Fernsehen in der Regel mit 50 Cent zu Buche schlagen, hat einen Grund: Im Rundfunkstaatsvertrag ist genau diese Grenze als maximales Entgelt festgelegt. Auch 9Live verlangt für die Anrufe genau diesen Betrag - zumindest wenn man aus dem Festnetz anruft. Wer über sein Handy die 01379-Nummer wählt, muss allerdings deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Schuld sind die "Transportkosten", die die Mobilfunkanbieter zusätzlich verlangen. Sie sind von Mobilfunkanbieter zu Mobilfunkanbieter unterschiedlich hoch, in jedem Fall sorgen sie aber dafür, dass die 50 Cent-Grenze überschritten wird. Teilweise wird bis zu 1 Euro fällig. 9live weist darauf in seinen Sendungen auch hin. Wegen dieser Praxis hatte die Bayerische Landesanstalt für neue Medien (BLM) ein Ordnungswidrigkeitenverfahre eingeleitet - und ist nun vor dem Amtsgericht München gescheitert.

 

 

Die Richter vertraten die Auffassung, dass es sich bei der Grenze lediglich um die Kosten handelt, die dem Sender als Veranstalter der Gewinnspiele zufließen, die Transportkosten von Mobilfunkanbietern zählen nicht dazu. Zudem habe der Sender auch keinen entscheidenden Einfluss auf die Höhe dieser Zusatzkosten. 9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit: "Wir freuen uns, dass durch den Beschluss des Amtsgerichtes München nun endlich Klarheit geschaffen wurde. Natürlich werden wir auch weiterhin ausführlich auf die Modalitäten der Teilnahme hinweisen und unseren  Aufklärungspflichten nachkommen."