Kommission für Zulassung und Aufsicht© ZAK
Gewinnspiele sind in Deutschland in der Rechtsfrage ein heikles Thema. Das bekam auch 9Live zu spüren - die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hatte noch im Februar aufgrund von sechs Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung eine Geldbuße von 115.000 Euro gegen den Call-In-Sender verhängt. Gegenstand der Strafen waren unter anderem irreführende Aussagen sowie die Verletzung von Hinweispflichten. Die Zeichen standen auf Sturm, da 9Live schon zuvor gegen Bußgeld-Bescheide konsequent Widerspruch eingelegt hatte und man betonte, die Vorgaben der Gewinnspielsatzung sehr wohl einzuhalten.

Nun also die Beilegung der auch als Präzedenzfall für Call-In-Formate in Deutschland zu sehenden Rechtsfrage. Wie 9Live in einer Pressemitteilung erklärt, habe man sich "als zentraler Dienstleister für die Call-In-Gewinnspiele der ProSiebenSat.1-Gruppe auf einen Vergleich mit den Landesmedienanstalten zur Umsetzung der Gewinnspielsatzung verständigt."



Was in konkreten Zahlen bedeutet, dass 9Live nach Rücknahme zahlreicher Bußgeldbescheide der Landesmedienanstalten verbleibende Bescheide in Höhe von 100.000 Euro begleicht. Auch werden die Landesmedienanstalten laufende Bußgeldverfallen in sogenannten Altfällen, in denen noch kein Bescheid erlassen wurde, nun fallen lassen. Zudem soll der Vertrag mehr Rechtssicherheit bei Call-in-Gewinnspielen für die Sender der ProSiebenSat.1-Mediengruppe schaffen. 9Live wiederum nimmt seinerseits die Klage gegen die Gewinnspielsatzung zurück.

Zu einer Annäherung war es in den vergangenen Monaten gekommen, als 9Live zunehmend die Gestaltung der Spiele an die mitgeteilten Vorstellungen der Landesmedienanstalten nach Erlass der Gewinnspielsatzung angepasst hatte. Diese Kursänderung wurde auch in ersten Gerichtsverfahren als ordnungsgemäß anerkannt, was sicherlich die Bereitschaft der Landesmedienanstalten zum Schließen des Vergleichs erhöht hat.

Auch die ZAK wähnt sich vor diesem Hintergrund "auf einem guten Weg", wie die Kommission per Pressemitteilung wissen lässt. "Die Ergebnisse zeigen, dass die Gewinnspielsatzung ein gutes Instrument ist, um den Fairplay-Grundsatz bei Call-In-Formaten im Fernsehen voranzubringen“, so der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich. Im Sinne der Klarheit und Nachvollziehbarkeit für die Nutzer müssen beispielsweise alle 15 Minuten die Teilnahmebedingungen eingeblendet werden.


„Mit dem Vergleich tragen die Landesmedienanstalten den Anstrengungen der ProSiebenSat.1-Gruppe, den Vorgaben der Gewinnspielsatzung Folge zu leisten und im Interesse der Zuschauerinnen und Zuschauer für mehr Transparenz in ihren Gewinnspielen zu sorgen, Rechnung. Berücksichtigt wird auch die Tatsache, dass die Sender nach langen und schwierigen Verhandlungen mit zum Teil gegensätzlichen Rechtsauffassungen erstmals bereit sind, die bisherige Auslegungspraxis der Medienanstalten in Gewinnspielfragen anzuerkennen. Der Vergleich dient aber auch dazu, langwierige Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang zu vermeiden, so dass sich Veranstalter und Aufsicht auf die aktuellen Fragen der zukünftigen Umsetzung der Gewinnspielsatzung konzentrieren können, um weitere Verstöße dauerhaft zu verhindern“, führt der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Thomas Fuchs, zu dem Übereinkommen aus.

Vor allem bedeutet dieses für 9Live erst einmal ein Ende der Negativschlagzeilen rund um Rechtsverstöße seitens des Call-In-Senders. Dementsprechend wertet 9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit den Vergleich als einen "entscheidenden Schritt für die Nachhaltigkeit von Call-In-Gewinnspielen im deutschen Fernsehen" und sieht zudem die Grundlage geschaffen für einen besseren Austausch mit der Aufsichtsbehörde: "Wir wollen uns auf unterhaltsame und transparente Shows für unsere Zuschauer konzentrieren und nicht auf Auseinandersetzungen mit den Landesmedienanstalten. Der Vergleich ist Ausdruck der konstruktiven Gespräche beider Seiten in den vergangenen Monaten. Wir sind fest entschlossen, diesen konstruktiven Kurs und engen Dialog mit den Aufsichtsbehörden fortzusetzen."

Dies will Langheinrich auch gewährleistet sehen: „Der Vergleich ist kein Freibrief, in Zukunft bei den Gewinnspielen wieder in alte Zeiten zurückzufallen."