Foto: ZDFAls "Kirchenstörer" ist Andreas Roy bundesweit bekannt. Dutzende Male störte er bereits Gottesdienste und andere öffentliche Veranstaltungen, um gegen Abtreibungen und Homosexualität zu protestieren. Im Oktober 2004 erwischte es auch die ZDF-Live-Sendung "Wetten, dass..?".

Roy, der im Publikum saß, sprang damals auf, forderte Thomas Gottschalk lautstark auf Buße zu tun und verteilte Flugblätter. Rund zehn Minuten dauerte, es bis der Störer aus der Halle entfernt war. Gottschalk blieb gelassen und antwortete "Solange Du nicht aufhörst zu quatschen, solange höre ich auch nicht auf. Und im Gegensatz zu Dir hab' ich mein Mikrofon."


Nun kam es vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Verhandlung des Falls. Roy wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Die Begründung: Hausfriedensbruch, Nötigung und fahrlässige Körperverletzung. Einer der Ordner hatte damals leichte Verletzungen davongetragen, Roy versicherte jedoch glaubhaft, er habe dies nicht beabsichtigt.

Während des Prozesses hatte Roy beteuert, Gottschalk damals nicht als "Penner und Schwulenfreund" bezeichnet zu haben. Er habe ihn nur "aus Gewissensnot" dazu aufrufen wollen, au sder katholischen Kirche auszutreten, da diese "Irrlehren" verbreite. Das Gericht wollte diese "Gewissensnot" allerdings nicht anerkennen. "Religionsfreiheit ist ein großes Gut, aber niemand hat das Recht, einem anderen etwas aufzudrängen oder ihn zu belästigen", so Richter Wolfgang Jordan zur Begründung.