Foto: Uwe VölknerVor existenziellen Fragen steht derzeit die Rundfunkregulierung in Deutschland. Nachdem die Mediengattungen im Laufe der vergangenen Jahre Dank Digitalisierung und Internet immer durchlässiger geworden sind, stellt sich die Frage, wer eigentlich reguliert werden muss, und wer nicht. In einem Interview plädierte Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM, Bild), kürzlich dafür, auch die Zeitungsverlage, die mehr und mehr bewegte Bilder im Internet verbreiten, der Rundfunkaufsicht zu unterstellen.

Das gefällt den Zeitungsverlegern natürlich gar nicht. "Ein Schlüsselanhänger, an dem eine Taschenlampe hängt bleibt ein Schlüsselanhänger und wird nicht zur Taschenlampe", echauffiert sich Helmut Verdenhalven, Abteilungsleiter Medienpolitik beim Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), während der Diskussion "Medienregulierung - Sackgasse oder Königsweg" beim 19. Medienforum NRW. "Wenn Sie Taschenlampe sein wollen, wird Ihnen keiner die Regulierung für den Schlüsselanhänger aufdürcken wollen", kontert Doris Brocker, Justiziarin der LfM und bringt die Gretchenfrage der Medienaufsicht auf den Punkt: Wo endet das Presseprodukt, und wo beginnt der lizenzierungspflichtige Rundfunk? Wenn sich die Angebote verändern, verändere sich auch die Regulierung, führt Brocker aus, da sei es egal, ob der Anbieter dahinter Zeitungs- oder Fernsehmacher sei.
 


Für die Verleger ist der Fall klar: Bei Ihnen ist Rundfunk nicht zu vermuten. "Wir reden nicht davon, dass wir Rundfunk machen, wir machen Internetfernsehen", sagt Verdenhalven in Bezug auf Angebote wie "ksta.tv" des "Kölner Stadtanzeigers". Das sehen die Fernsehmacher, die sich sich um eine Lizenz bemühen müssen und den strengen Auflagen der Landesmedienanstalten unterliegen wie erwartet anders. "'Spiegel Online' mit Bewegtbild und 'RTL aktuell' mit Bewegtbild - mit Verlaub: Das ist das gleiche", echauffiert sich Tobias Schmidt, Bereichsleiter Medienpolitik beim privaten Fernsehmarktführer RTL.

Für ihn - der sich nach eigenen Aussagen "gerne regulieren" lässt - stellt sich die Frage jedoch auch noch ganz anders. Laut Schmid habe die Rundfunkregulierung ihren Ursprung in der Knappheit der Kapazitäten - in analogen Zeiten waren die Ressourcen auf den Übertragungswegen schließlich stark begrenzt. Im Internet gibt es dieses Problem nicht. "Die Regulierung hat sich weit entfernt vom Regulierungsgrund", sagt er. Doch so lange diese Frage nicht beantwortet sei, gelte: "Gleiches ist gleich zu regulieren, und damit ist alles Wesentliche gesagt", so Schmid.

Somit muss sich wohl die Medienpolitik über kurz oder lang mit der Frage befassen, ob über das Internet verbreite Inhalte nun Rundfunk sind oder nicht. "Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters", heißt es im Rundfunkstaatsvertrag. Neben der technischen hat der Rundfunkbegriff in Deutschland auch eine starke inhaltliche Komponente. So zählt auch die Stärke der Meinungsmacht des jeweiligen Programmveranstalters zu einem Bewertungskriterium. Eine Frage, die auch für die Bewertung von Werbemöglichkeiten innerhalb der Angebote wichtig werden wird. Schließlich unterliegt der Rundfunk hier strengeren Vorschriften als Inhalte im Internet.