Foto: Uwe VölknerDie Medienregulierung könnte künftig den Anbietern von Call-In-Programmen das Leben schwerer machen. Laut einem Bericht des "Focus" steht in Kürze vor dem Europäischen Gerichtshof eine Entscheidung darüber an, ob es sich bei den kostenpflichtigen Gewinnspielsendungen um Rundfunk, Werbung oder Teleshopping handelt. Laut "Focus" ist für den Generalanwalt es EuGH laut dessen Schlussantrag ein solches Programm Teleshopping.

Sollte das Gericht dieser Auslegung folgen, so könnte dies bedeuteten, dass die verschiedenen Fernsehsender, die große Call-In-Strecken im Programm haben, diese reduzieren müssen. Teleshoppingfenster sind in Deutschland für reguläre Rundfunksender nur drei Stunden pro Tag zulässig.
 
 
Auch in der Neufassung des Rundfunkstaatsvertrag sollen klare Regulungen zum Thema Anrufgewinnspiele verankert werden. Dem Bericht des "Focus" zu Folge soll er auch die Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten mit einbeziehen und den Medienwächtern so auch die Möglichkeit zu scharfen Sanktionen gegen Verstöße zu geben - zum Beispiel Bußgelder.
 
Laut "Focus" warnt die ProSiebenSat.1 Media AG - Mutterkonzern des umstrittenen Anrufsenders 9Live - im Abschnitt "Risikobericht" ihres aktuellen Geschäftsberichtes bereits vor Umsatzeinbußen, sollte eine geplante Verpflichtung der Sender zu kostenfreien Mitspielangeboten in den neuen Rundfunkstaatsvertrag aufgenommen werden.

Neben den Gewinnspielsendungen haben die Medienwächter auch die Vernanstalter von Beratungsprogrammen im Visier, bei denen die Zuschauer nur mittels kostenpflichtiger Anrufe teilnehmen können, zum Beispiel Astroshows. So forderte der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) Norbert Schneider (Bild) in der vergangenen Woche erneut die Einrichtung einer Stiftung Medientest, die die Qualität kostenpflichtiger Medienangebote beurteilt.
In einem Gastbeitrag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom vergangenen Freitag schrieb Schneider: "Doch wie soll man schützen, wenn ein Angebot zwar nicht gegen geltendes Recht verstößt, wohl aber den Nutzer ganz offensichtlich schamlos ausnutzt, ganz im Sinne der Einsicht, dass Ausnutzen ist, wenn der Nutzen aus ist".

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Schneider beruft sich dabei auf einen Vorschlag, der bereits seit 1994 im Raum steht, damals jedoch auf Ablehnung stieß. "Jetzt passt eine Stiftung Medientest zu der anschwellenden Mutation von Fernsehinhalten zu Produkten, vor allem dort, wo Fernsehen seine Funktion der Beratung - im guten wie im übelsten Sinnde - ausübt". Eine solche Stiftung könne, so Schneider, "in dieser überwiegenden Unübersichtlichkeit der Angebote, nach Quantum und nach Qualität ein Stück Expertise anbieten, das für die Warenwelt längst durch den Warentest vorgehalten wird".

Für die Realisierung seien nicht zwangsläufig neue Institutionen oder zusätzliche Mittel notwendig, da mit der Durchführung der Test-Arbeit bereits vorhandene Institutionen beauftragt werden könnten. "Doch vor der Lösung solcher lösbarer Probleme müssten die für die Medien verantwortlichen Politiker sagen, ob sie so etwas wollen. Nur wo ein Wille ist, ist auch eine Stiftung", so Schneider in der "FAZ".