Foto: PhotocaseOffenbar wollte die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in Rheinland-Pfalz ein Exempel statuieren. Zur umstrittenen ARD-Reportage "Quoten, Klicks und Kohle" von SWR-Chefreporter Thomas Leif hat die Aufsichtsbehörde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Zwar ist man juristisch nicht zuständig - das ist in diesem Fall der Fernsehrat des SWR - aber man wollte zeigen, dass man die Kontrolle auch der öffentlich-rechtlichen Sender in externe Hände legen sollte.

So fiel das Urteil für den Film, der unter anderem am 30. April im Ersten zu sehen war, nicht gut aus. Bei ihrer Sitzung am Montag hat die Versammlung der LMK eine entsprechende Resolution verabschiedet, in der es heißt, der kritisierte Film verletze "in weiten Teilen anerkannte journalistische Grundsätze, insbesondere aufgrund der fehlenden Objektivität, Sachlichkeit und Ausgewogenheit sowie der fehlenden Trennung von Information und Meinung". Damit verstoße der Film gegen ARD-Grundsätze, den SWR-Staatsvertrag und den Rundfunkstaatsvertrag.
 

 
Dass die LMK das Messer auf den Film geschliffen hat, liegt vermutlich nicht nur an der journalistischen Qualität des Formats. Die Medienwächter selbst kommen bei Leif auch nicht gut weg. Daher weist die LMK in ihrer Resolution "mit Empörung die Ehr abschneidenden Unterstellungen zurück, nach der es bei der Lizenzvergabe zu Fällen 'weicher Korruption' gekommen sei". In der Resolution fordert die LMK den SWR-Rundfunkrat auf, "auf der Grundlage einer umfassenden Analyse von Inhalt und Form des Beitrags dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft die Programmgrundsätze nach § 10 Rundfunkstaatsvertrag eingehalten werden".

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In einem Gutachten über die Sendung kam Horst Müller, Professor für journalistische Grundlagen und Medienlehre an der Hochschule Mittweida unter anderem zu dem Ergebnis, dass der Film von Thomas Leif gegen journalistischen Grundsätze verstoßen habe. So seien beispielsweise einzelne Meinungsäußerungen des Autors nicht gekennzeichnet worden.
 
Zudem habe der Filmemacher bei Interviewpartnern mit Suggestivfragen gearbeitet. Der SWR-Runfunkrat indes sieht es anders. Dort bezeichnete man den Film nach einer Sitzung des Fernsehausschusses in der vergangenen Woche als "eindrucksvolles Beispiel des Autoren- beziehungsweise Presenter-Journalismus". Das Gutachten von Horst Müller kann hier  als PDF-Datei heruntergeladen werden.