LavivaAnfang des Monats startete der Handelskonzern Rewe mit "Laviva" eine neue Frauenzeitschrift, die mit einer Auflage von 700.000 Exemplaren über die Filialen der jeweiligen Märkte vertrieben wird. Jetzt hat der Freundin-Verlag aus der Burda-Gruppe eine einstweilige Verfügung gegen das Heft erwirkt. Nicht in Ordnung ist dem Gericht zu Folge der Slogan, mit dem das Handelsunternehmen für seine Zeitschrift wirbt. Auch inhaltlich gibt es Probleme.

Untersagt wurde laut einem Bericht des Branchenmagazins "Kontakter" für "Laviva" mit dem Satz "Die beste Freundin ist nichts gegen 'Laviva'" zu werben. Außerdem wurde Rewe untersagt, die Zeitschrift mit redaktionellen Seiten herauszugeben, die in ihrer Gestaltung denen der "Freundin" nachempfunden sind, so der "Kontakter".
 

 
"Das Gericht sieht in der Aufmachung von 'Laviva' mitunter einen deutlichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht", sagte Freundin-Verkagsgeschäftsführer Henning Ecker dem "Kontakter". Eine entsprechende Unterlassungserklärung sei Rewe bereits zugestellt worden. Sollte sich Rewe der gerichtlichen Anordnung widersetzen, könnte der Streit darin gipfeln, dass der Freundin-Verlag den Vertrieb des Titels untersagen lassen will.