Logo: Sat.1; Grafik: DWDL.deDer Dezember war kein guter Monat für ProSiebenSat.1. Nicht nur im Falle von Raabs Wok-WM entschied ein Gericht, dass sich der Sender nicht damit herausreden könne, bei dem von einer ProSiebenSat.1-Tochter veranstalteten Rennen handle es sich um ein Sportereignis, bei dem man auf Bandenwerbung und ähnliches keinen Einfluss habe. Ebenfalls schon im Dezember wies außerdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einen Einspruch von Sat.1 gegen einen Schleichwerbe-Beanstandung  durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) zurück.

Sat.1 hatte im April 2006 in der Sendung "Jetzt geht's um die Eier! Die große Promi-Oster-Show" einen acht Meter großen Goldhasen mit rotem Halsband und Schriftzug eines bekannten Herstellers in die Deko gestellt und mehrfach im Bild gezeigt. Zudem gab es ein 0,9 mal 20 Meter großes Plakat der Firma in der Veranstaltungshalle. Das Unternehmen hatte für diese Werbung 85.000 Euro an den Veranstalter bezahlt - die Firma PS Event GmbH, vertreten durch die Veranstaltungs- und Vermarktungs GmbH (MMP), die wiederum eine Tochter von ProSiebenSat.1 ist.

Sat.1 unterlag schon einmal vor Gericht gegen die LMK, ging dann in Berufung und unterlag nun erneut. In einem Grundsatzurteil, das das Gericht am Dienstag veröffentlichte, wurde die allzu dreist wirkende Verteidigungsstrategie des Senders zurückgewiesen. So versuchte sich Sat.1 mit dem Hinweis verteidigen, Schleichwerbung könne immer dann nicht vorliegen, wenn die Werbung ganz offensichtlich auftauche. Das Oberverwaltungsgericht stellte nun klar: Irreführende Schleichwerbung liegt bereits dann vor, wenn das Programm mit der Darstellung von Waren und Marken in werblicher Absicht verquickt wird. "Der täuschende Charakter liegt hierbei darin begründet, dass Werbung zum Inhalt des Programms gemacht wird, ohne als solche gekennzeichnet zu sein", so das OVG in seiner Begründung.

Auch die zweite Verteidigungsstrategie, mit der ProSieben schon im Falle der Wok-WM gescheitert war, kassierte das OVG: Sat.1 verwies darauf, dass die 85.000 Euro an die MMP als Vor-Ort-Veranstalter geflossen sei und für die Produktion der Sendung gar nicht Sat.1 selbst verantwortlich war. Sat.1 könne sich jedoch als Veranstalterin seiner Verantwortung nicht dadurch entziehen, dass sie Dritte in die organisatorische oder inhaltliche Gestaltung ihres Programms einbindet.

Darauf berufen könne man sich nur, wenn der Sender auf den Inhalt der Sendung keinerlei Einfluss nehmen könne, weil sie in völliger Unabhängigkeit von ihm erstellt wurde - wie zum Beispiel bei Sportveranstaltungen. Sat.1 habe auf Inhalt und Ablauf der Show aber maßgeblichen Einfluss gehabt. So ist Sat.1 Inhaberin der Rechte an der Konzeption der Show und habe auch die Verträge mit den prominenten Teilnehmern abgeschlossen. Sofern Dritte mit der Durchführung beauftragt werden, müsse der Sender eben bei der Vertragsgestaltung die Einhaltung der rundfunkrechtlichen Vorgaben sicherstellen.