Foto: PixelquelleNach und nach fallen die Entscheidungen in der Flut der Klagen, mit der Medienmogul Leo Kirch die Deutsche Bank nach dem Zusammenbruch seines Medienkonzerns im Jahr 2002 überzogen hat. Das Landgericht München I hat am heutigen Dienstag eine Klage  Kirchs über eine Schadensersatzsumme von rund zwei Milliarden Euro zurückgewiesen.

Kirch hatte über die Firma KGL Pool, in der 17 seiner ehemaligen Gesellschaften zusammengeführt wurden, von der Deutschen Bank diesen Schadensersatz gefordert, da er den Zusammenbruch seines Konzerns auf eine Interview-Aussage des ehemaligen Deutsche Bank-Chefs Breuer zurückführt.
 

 

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Die Klageabweisung begründete die Richterin mit fehlenden Vertragsbeziehungen der in der KGL Pool zusammengeführten Unternehmen mit der Deutschen Bank. Einzig für die Kirch Media habe es ein entsprechendes Verhältnis bestanden. Hieraus eventuell resultierende Ansprüche seien jedoch bereits verjährt. Allerdings wurde nicht darüber entschieden, ob Breuers Äußerung im Jahr 2002 tatsächlich zum Zusammenbruch des Kirch-Konzerns führte.

Für Deutsche Bank-Anwalt Peter Heckel ist die Entscheidung vom Dienstag "ein wichtiger Etappensieg". Kirch indes hat Berichten zu Folge bereits Revion gegen die Entscheidung eigelegt. Insgesamt klagt Kirch auf einen Schadensersatz in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro. Im Jahr 2006 billigte ihm der BGH einen Anspruch für Schäden zu, die ihm aus dem Verkauf von Anteilen am Axel Springer Verlag in Folge der Insolvenz entstanden seien. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, soll voraussichtlich ab Mai entschieden werden.