VG MediaDie Rechsstreitigkeiten der Programmie-Verlage mit der VG Media, die im Auftrag der Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL die Redaktionen mit Programminformationen versorgt, beschäftigt nach wie vor die Justiz. Einen Teilerfolg jedoch konnten die Verlage im Juni vor dem Landgericht Hamburg erzielen, wie jetzt bekannt wurde. Demnach verdonnerte das Landgericht Hamburg die ProSiebenSat.1 Media AG im Juni dazu, zwei Drittel der Kosten eines Verfahrens zu tragen, das die Verlage Springer, Bauer und Burdas Milchstraße gegen den Fernsehkonzern angestrengt hatten und an dessen Ende eine gütliche Einigung stand. Zwar berührte das Verfahren die Auseinandersetzung mit der VG Media nicht direkt, allerdings stand hier auch die Nutzung von Programmdaten im Mittelpunkt.
 
Bei dem Verfahren ging es darum, dass ProSiebenSat.1 für die Nutzung seiner Programmdaten und des damit verbundenen Informationsmaterials neue Allgemeine Geschäftsbedingungen etablieren wollte, die unter anderem vorsahen, dass elektronische Programmführer, die auf PR-Material wie Texte oder Bilder zurückgreifen, werbefrei zu halten sind. Außerdem sollte eine Vergütung für die Nutzung des Materials zu den einzelnen Sendungen fällig werden. Nachdem sich die Redaktionen weigerten, diese Bedingungen zu akzeptieren, kündigte ProSiebenSat.1 alle entsprechenden Lieferverträge, was zu dem Verfahren führte.
 

 
Wie die Branchendienste "Meedia" und "horizont.net" berichten, sah das Landgericht Hamburg in dem Vorgehen von ProSiebenSat.1 einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, da die Sender alleiniger Anbieter der jeweiligen Programm-Informationen seien. Daher habe das Verfahren der Verlage Aussicht auf Erfolg gehabt, was dazu führe, dass die Verlage lediglich ein Drittel der Prozesskosten, die sich laut "Meedia" auf 500.000 Euro belaufen, tragen müssen.  Das Unternehmen kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
 
Die Entscheidung aus Hamburg wird von einigen auch als Signal für ein noch laufendes Verfahren des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) gegen die VG Media vor dem Landgericht Köln gedeutet. Bei der VG Media sieht man das indes anders, da es in dem Kölner Verfahren um grundsätzliche Fragen des Urheberrechts geht und die Hamburger Entscheidung sich auf eine konkrete Frage der Allgemeinen Geschäftsbedinungen der ProSiebenSat.1 Media AG bezieht