Joyce Ilg hat gerade Ärger. Sie hat in einem ihrer erfolgreichen YouTube-Videos ein bisschen zu oft Rügenwalder und kaufen gesagt, und jetzt hat sie Jürgen Brautmeier am Hals. Der ist nicht nur Leiter der Düsseldorfer Landesanstalt für Medien (LfM), sondern fungiert auch als Chef der Direktorenkonferenz der deutschen Medienanstalten. Die hohen Damen (2) und Herren (12) Direktoren fühlen sich gefragt, wenn es gilt zwischen zulässiger Produktplatzierung und unzulässiger Schleichwerbung zu unterscheiden. Bei Joyce Ilgs Rügenwalder-Begeisterung sieht Brautmeier den Fall klar. „In unseren Richtlinien sind Kaufaufforderungen ein klares Indiz dafür, dass es sich hier um Schleichwerbung oder nicht zulässige Werbung handelt", sagte er dem Medienmagazin Zapp.

Das wirft einmal mehr die Frage auf, ob der Mann nichts anderes zu tun hat. Nein, hat er nicht. Er muss solchen Fällen nachgehen, denn die Beitragszahler finanzieren das, was er tut, und da wäre es höchst liederlich, wenn er nicht täte, was er sollte. Im Jahr 1986 hat das Bundesverfassungsgericht bestimmt, dass die Aufsicht über die Privaten öffentlich-rechtlich zu geschehen habe, und daher werden nun rund zwei Prozent des Rundfunkbeitrags abgezweigt für die Medienaufsicht und ein paar andere Dinge. Zieht man die anderen Dinge wie etwa Film- und Kulturförderung ab, dann verbleiben bei den 14 Medienanstalten netto 102 Millionen Euro pro Jahr. Nochmal in Worten: Einhundertzwei Millionen.

Das ist ein ordentlicher Betrag, wenn es nur darum geht, Joyce Ilg das Leben schwer zu machen. Aber natürlich geht es nicht nur darum. Sagt Jürgen Brautmeier, wenn man ihn fragt, ob man sich seine Behörde und die seiner 13 Kollegen nicht einfach einsparen könne. Brautmeier erzählt dann was von Vielfaltsicherung, Jugendschutz, Schutz der Menschwürde und Nutzerschutz. Dafür hat er zu sorgen. Das hat ihm der Gesetzgeber ins Aufgabenbuch geschrieben.

Jürgen Brautmeier© LfM
Brautmeier (Foto) muss tätig werden, wenn irgendein Medienmensch gegen irgendeine Medienregel in irgendeinem Mediengesetz verstößt. Dann darf oder muss er ermahnen oder klagen. Das ist ein nicht immer leichter Prozess, weil die Gegner meist schneller und flexibler sind als die Onkels und Tanten von den Medienanstalten. Im Prinzip funktioniert das wie das alte Hase-und-Igel-Spiel. Wenn die Medienanstalten ihre Klage bei Gericht einreichen, haben die Übeltäter längst die Taktik geändert. Nicht ohne Hintersinn lassen sich die Landesmedienanstalten ja auch gerne mal als LMA abkürzen. LMA, wofür steht das sonst noch?

Man könnte natürlich auch das Bild des Tigers benutzen. Der startet mit einem beherzten Sprung und landet in der Regel als zahnloser Bettvorleger. Sehr schön lässt sich das belegen am Beispiel der diversen Anrufsender, die ihre Zuschauer gerne mal hinters Licht führen, die sich aber pfiffig am Rande der Illegalität entlang hangeln. So lange die nicht explizit und dauerhaft belegbar gegen Gesetze verstoßen, sind die Medienwächter machtlos. „Ich bin auch nicht glücklich über Astro TV, aber wir sind keine Geschmackspolizei“, sagt Brautmeier.

Gerade erst haben die Medienonkels in Bayern wieder eine Schlappe einstecken müssen. Da hatte die örtliche Anstalt Sport 1 die Ausstrahlung von Ultimate Fighting untersagt, was der Sender auch akzeptierte. Nicht einverstanden zeigte sich der Veranstalter der Kämpfe, der sich nunmehr das Recht erstritten hat, gegen den Bescheid der Medienwächter vorzugehen. Es wird also weitere juristische Scharmützel geben, und wahrscheinlich fallen letztinstanzliche Entscheidungen erst, wenn Ultimate Fighting ohnehin niemanden mehr interessiert.