Hans-Henning ArnoldDennoch. Online soll für etwas gezahlt werden, was für Print umsonst ist...

Markus Runde: Die Sendeunternehmen verlangen für die Print-Nutzung keine Vergütung und, soweit wir davon Kenntnis haben, ist das auch von keinem Unternehmen beabsichtigt. Natürlich könnten die Sendeunternehmen auch für die Print-Nutzung eine Vergütung verlangen. Dies gilt besonders, nachdem die Printmedien ja vor dem Landgericht Hamburg den neuen AGB’s z.B. von ProSiebenSat.1 ausdrücklich zugestimmt haben. In diesen neuen AGB’s ist klar gestellt, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Programmbegleitmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.

Prof. Dr. Hans-Henning Arnold (Foto): Ohnehin man geht ja auch auf mittel- bis langfristige Sicht davon aus, dass die digitale Nutzung von Pressematerialien deutlich wichtiger wird als die Print-Nutzung. Daher relativiert sich dieses Ungleichgewicht mit der Zeit von selbst. Das wissen ja auch die Verlage: Deshalb entwickeln sie ja im Web neue Geschäftsmodelle, für die wir jetzt die Spielregeln definieren müssen.

Mit anderen Worten bedeutet dies aber: Der gleiche urheberrechtlich geschützte Inhalt aus den Presselounges der Sender ist im Print kostenfrei und soll online künftig etwas kosten. Dabei machen die EPGs mit Werbung nichts anderes als die Programmzeitschriften: Es wird Geld verdient mit Ihren Inhalten...

Markus Runde: Bei der Nutzung der Materialien in Print-Medien liegen die Rechte nicht bei der VG Media, sondern bei den Sendern und die stellen die Inhalte den Verlagen kostenfrei zur Verfügung. Die VG Media hat das vorwärtsgerichtete Ziel, in einem neuen Markt die Regeln abzustecken. Wir blicken nicht nach hinten. Fragen zu bisherigen bzw. aus Tradition bewahrten Verhältnissen bei den Print-Medien müssen Sie den Sendern stellen. Für die Verwertung in Print-Medien hat die VG Media keinen Auftrag.
 

 
Das ist richtig. Bei der Betrachtung der Thematik kommt man aber um diese Frage nicht drum herum. Die Online-Nutzung wird gegenüber der Print-Nutzung benachteiligt...

Markus Runde:
Die digitale Nutzung ist viel umfassender, als es die bisherige Nutzung sein kann. Allein was Darstellungsformen und Veränderungsmöglichkeiten von Texten und Bildern angeht. Oder ganz neu: Trailer, deren Suggestivkraft um ein Vielfaches höher is, als die eines einzelnen Bildes sein kann. Die Nutzung unserer Inhalte kann deutlich vielfältiger geschehen.

Es erscheint mir dennoch ein wenig so, als sei die VG Media Frontkämpfer für die Fernsehsender, die für ihre urheberrechtlich geschützten Inhalte Geld sehen wollen, aber Print-Medien nicht belangen wollen, weil sie sich dann selbst mit den Verlagen auseinandersetzen müssten und bei digitalen Medien jetzt die VG Media vorschicken in den Ring....

VG MediaMarkus Runde: So einfach kann man es sich nicht machen. Ich glaube nicht, dass es den Sendern darum ging, den schwarzen Peter auszulagern. Ist es denn wichtiger, ein rückwärtsgewandtes, verspätetes Gefecht mit den Programmzeitschriften um die analoge Nutzung auszufechten als den Blick nach vorne zu richten und sich um künftige Geschäftsmodelle zu kümmern, die die Rechteinhaber wie die Verlage offenbar ja eher im Digitalen sehen? Und da wird die VG Media als Verwertungsgesellschaft aktiv.

Kommen wir noch einmal zurück zur noch andauernden Auseinandersetzung mit dem VDZ. Jetzt hat also das Gericht das letzte Wort oder gab es in den vergangenen Wochen noch einmal Gespräche miteinander?

Prof. Dr. Hans-Henning Arnold: Wir haben während der juristischen Auseinandersetzung außergerichtlich nicht das Gespräch gesucht. Ich glaube, dass beide Seiten jetzt erst einmal ein Urteil haben wollen. Vorher wird man sich kaum einigen. Und wenn, dann müsste sich der VDZ bewegen. Er ist es ja, der derzeit gegen uns klagt. Und die Mitglieder des VDZ sind es, denen es um Klarheit geht. Solange keine klaren Verhältnisse herrschen, fehlt allen digitalen Projekten die Planungssicherheit.