Als der Reformstaatsvertrag vor einigen Monaten in Kraft getreten ist, hatte das zur Folge, dass in den Bundesländern nun auch die einzelnen Staatsverträge für die Landesrundfunkanstalten geändert werden müssen. So wurde ja unter anderem beschlossen, dass die ARD künftig weniger Hörfunkprogramme betreiben darf. Das muss sich künftig auch in den Länder-Staatsverträgen niederschlagen. In Bayern arbeitet man aktuell an einer Reform des Bayerischen Rundfunkgesetzes und plant, als bislang erstes Bundesland, auch darüber hinaus weitgehende Änderungen am Gesetz.
Bereits vor einigen Wochen hatte die bayerische Staatsregierung in Grundzügen kommuniziert, welche Änderungen man anstrebt. Neben der Neufassung des Textes in Bezug auf die Hörfunkprogramme soll es künftig eine Informationsquote von mindestens 60 Prozent im BR-Fernsehen geben, dadurch soll der "Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks [gestärkt]" werden. Außerdem sollen Faktenchecks "strenger gefasst" werden, eine genauere Beschreibung lieferte die Regierung zunächst nicht.
Und weiter: "Es wird klargestellt, dass die Intendantin oder der Intendant im Rahmen der Verantwortung für die Programmgestaltung auch die Einhaltung der Grundsätze der Objektivität und Ausgewogenheit zu beachten hat." Darüber hinaus will man im Gesetz präzisieren, dass der BR "keine politischen oder gesellschaftlichen Gestaltungsziele verfolgen darf, um damit konkrete Verhaltensänderungen oder politische Entscheidungen herbeizuführen". Der Rundfunkrat soll zudem weitere Kompetenzen erhalten und die Transparenz im BR erhöht werden, unter anderem ist eine Veröffentlichung aller außertariflichen Bezüge geplant. Und dann will man auch die Kooperation zwischen BR und privaten Anbietern stärken, hier nennt die Regierung auch "Embedding"-Kooperationen.
Es sind umfassende Änderungen, die Ministerpräsident Markus Söder und sein Team planen. Nachdem der Ministerrat die genannten Punkte gebilligt hatte, wurde eine Verbandsanhörung durchgeführt. Während dieses Prozesses, der mittlerweile abgeschlossen ist, können sich der BR, aber auch andere Verbände und Organisationen zur geplanten Reform äußern. Man sei aktuell noch dabei, die Stellungnahmen auszuwerten, heißt es von einer Sprecherin der bayerischen Staatsregierung auf Anfrage des Medienmagazins DWDL.de.
Besonders interessant dürfte sein, was der Bayerische Rundfunk selbst zu den geplanten Reformen sagt. Eine vorgeschriebene Informationsquote für das TV-Programm oder ein wie auch immer gearteter Eingriff in eine journalistische Darstellungsform (hier: Faktenchecks) könnte man in München als Eingriff in die Rundfunkfreiheit verstehen. Noch will sich das Unternehmen aber nicht zu weit mit Kritik aus dem Fenster lehnen. Gegenüber DWDL.de teilt eine Unternehmenssprecherin mit: "Nach unserer Kenntnis werden die Rückmeldungen der Verbandsanhörung gerade ausgewertet und ggf. berücksichtigt. Das beobachten wir aufmerksam."
Info-Quote für BR-Fernsehen geplant
Die Zurückhaltung des BR fußt wohl auf der Hoffnung, dass man im Rahmen der Verbandsanhörung noch Änderungen an den geplanten Reformen herbeiführen kann. Hinter den Kulissen herrscht dagegen schon Alarmstimmung. Wenn der Ministerrat der bayerischen Staatsregierung das nächste Mal tagt, ist möglicherweise schon etwas klarer, wohin die Reise geht.
Die von der bayerischen Staatsregierung in Aussicht gestellten Gesetzesänderungen werfen in jedem Fall einige Fragen auf. Zum Beispiel diese hier: Wenn es einen festen Informationsanteil geben soll, wieso greift dieser dann nur für das BR-Fernsehen und nicht für das gesamte Programm? Wie genau wird eigentlich "Information" definiert und wer kontrolliert diesen Info-Anteil dann?
"Nach unserer Kenntnis werden die Rückmeldungen der Verbandsanhörung gerade ausgewertet und ggf. berücksichtigt. Das beobachten wir aufmerksam."
BR-Sprecherin
Von der Staatsregierung heißt es dazu gegenüber DWDL.de: "Die Bayerische Staatsregierung strebt eine programmliche Schwerpunksetzung für den Bayerischen Rundfunk im linearen Fernsehen an. Auf diese Weise soll ein Fokus auf faktenbasierte Berichterstattung und fundierte Meinungsbildung gesetzt und das Profil des BR im Vergleich zu privaten, werbefinanzierten Anbietern geschärft werden." Dies sei in Zeiten zunehmender Polarisierung, Desinformation und algorithmisch gesteuerter Informationsräume essentiell, "auch um die gesellschaftliche Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten". Bei der Definition des Begriffes "Information" verweist die Staatsregierung auf den Medienstaatsvertrag. Darin heißt es: "Unter Information [ist] insbesondere Folgendes zu verstehen: Nachrichten und Zeitgeschehen, politische Information, Wirtschaft, Auslandsberichte, Religiöses, Sport, Regionales, Gesellschaftliches, Service und Zeitgeschichtliches."
Auch dass der BR nach dem Willen der Regierung in Bayern keinen "politischen oder gesellschaftlichen Gestaltungsziele" verfolgen darf, um damit "konkrete Verhaltensänderungen oder politische Entscheidungen herbeizuführen" könnte noch interessant werden. Im Medienstaatsvertrag ist unter anderem festgehalten, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten "internationale Verständigung, die europäische Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern" fördern sollen. Wie passt das zusammen?
Gesetzliche Regeln für Faktenchecks?
Die bayerische Staatsregierung teilt gegenüber DWDL.de mit, dass es das Ziel sei, dass der BR mit seinem Programm "nicht als ‘politischer Akteur’ auftritt". Selbstverständlich solle der Sender "weiterhin eine plural ausgestaltete Plattform des gesellschaftlichen Diskurses sein". Während das Gesamtprogramm also keine politischen oder gesellschaftlichen Gestaltungsziele verfolgen darf, bleibe es einzelnen Sendungen oder als Meinung erkennbaren Beiträgen unbenommen, "konkrete Ziele zu verfolgen, so dass auch Sendungen zum Thema Gesundheit oder Umweltschutz sowie Projekte gegen Rassismus etc. weiterhin möglich bleiben".
In Bezug auf die geplante Verschärfung bei den Faktenchecks heißt es aus Bayern, dass dieses journalistische Format aufgrund seines Anspruchs auf Richtigkeit eine "besondere Erwartungshaltung" erzeuge. Mit der Neufassung des Gesetzes wolle man sicherstellen, "dass subjektive Bewertungen nicht den Eindruck objektiver Darstellung von Fakten erwecken". Ob es dazu eine Änderung im Bayerischen Rundfunkgesetz braucht? Bereits im Medienstaatsvertrag ist festgehalten, dass die Öffentlich-Rechtlichen der Einhaltung der "journalistischen Standards" verpflichtet seien - "insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung".
Während sich der BR aktuell noch zurückhält und auch nicht sagen will, welche Punkte man in der Verbandsanhörung gegenüber der Staatsregierung angesprochen hat, sieht das auf Gewerkschaftsseite schon anders aus. Von DWDL.de auf die geplanten Änderungen angesprochen, kommt vom Bayerischen Journalisten-Verband (BJV) viel Kritik. In Bezug auf die Informationsquote von 60 Prozent teilt die Gewerkschaft mit, dass das Interesse hinter der Regelung unklar sei. Schon heute liege der Infoanteil im Bayerischen Fernsehen "durchgängig bei über 60 Prozent". Der BJV bezieht sich auf Angaben aus dem BR-Geschäftsbericht, in dem diese Zahl so aber nicht aufgeführt ist. Man hat sie aus allgemeinen Angaben abgeleitet. Der BR will auch auf Anfrage nicht mitteilen, wie hoch sein Informationsanteil am Programm aktuell ist. Klar ist: Es gibt verschiedene Definitionen des Begriffs "Information".
BJV hat "erhebliche Bedenken"
Der BJV kritisiert nun grob zusammengefasst, dass durch die Einführung der Informationsquote ein vermeintlicher Makel ausgemerzt werden soll, den es so aber gar nicht gibt. Durch eine feste Quote könnten die Programmverantwortlichen außerdem nicht mehr flexibel agieren, kritisiert die Gewerkschaft, die auch einen "Eingriff in das Programm" sieht. "Die Quote ist daher ungeeignet, um ein ausgewogenes und abwechslungsreiches Programm, das mit dem Programmauftrag gefordert ist, sicherzustellen", so der BJV im Rahmen der Verbandsanhörung. Und überhaupt: ARD und ZDF haben auch Kultur, Bildung, Beratung und Unterhaltung als Auftrag. Soll das in Bayern künftig weniger wichtig sein? Und könnte man das im Einklang mit dem Medienstaatsvertrag beschließen?
Beim Plan der bayerischen Staatsregierung, dem BR zu verbieten, ein "politisches oder gesellschaftliches Gestaltungsziel" zu verfolgen, spricht der BJV von "erheblichen Bedenken". Die Regelung hätte direkten Einfluss auf die inhaltliche Berichterstattung, es würden aber viele Punkte unklar bleiben. Dadurch würde die Verunsicherung bei den inhaltlich Verantwortlichen steigen.
Und auch zum Thema Faktenchecks hat der BJV eine Meinung. So verweist der Verband auf die Tatsache, dass der BR mit seinem "Faktenfuchs" Mitglied im International Fact-Checking Network (IFCN) ist. Einmal jährlich werden die Mitglieder auf Einhaltung der Vorgaben überprüft. "Eine solche Überprüfung ist staatsfern und unabhängig organisiert." Damit stelle sich der BR seiner Verantwortung. "Weder der Gesetzestext selbst noch dessen Begründung vermögen die Notwendigkeit für eine gesetzliche Ausgestaltung von Faktenüberprüfungen zu erklären." Hierbei geht es auch um die Frage, ob es überhaupt gesonderte Regeln für Faktenchecks braucht als bei anderen Inhalten. Auch bei Faktenchecks gelten schließlich schon heute die Regeln klassischer journalistischer Berichterstattung.
Beitragsstabilität als "Leitgedanke"
Pläne hat die bayerische Staatsregierung unterdessen auch zum Rundfunkbeitrag. So will man durch die Reform im Gesetz erstmals das Ziel der Beitragsstabilität als "Leitgedanken" verankern. Mehr als ein Gedanke kann das wohl auch nicht sein, denn schließlich hängt der Beitrag in erster Linie vom Auftrag ab - und den gibt die Politik vor. Die Anstalten melden zwar ihren Bedarf an, der wird aber noch einmal von der unabhängigen KEF überprüft. Es ist ein Prozess, den die Länder einst so aufgesetzt haben (und an den sie sich schon länger nicht mehr halten). Gegenüber DWDL.de heißt es von einer Sprecherin der bayerischen Staatsregierung, dass die "relative Beitragsstabilität" im Mittelpunkt der Überlegungen stehe.
Das ist durchaus relevant: Bei der relativen Beitragsstabilität ist auch eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags möglich, wenn etwa die Inflation steigt. Die reale Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler würde in dem Fall gleich bleiben, auch wenn der Beitrag steigt. In anderen Bundesländern hatten einige Politiker zuletzt jegliche Erhöhung ausgeschlossen, sie pochen also auf eine nominelle Stabilität des Rundfunkbeitrags. Im vergangenen Jahr scheiterte eine Reform des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags. Die Neufassung sah die Einführung eines Widerspruchsmodell vor - Bayern ließ das Vorhaben jedoch zusammen mit Sachsen und Sachsen-Anhalt platzen (DWDL.de berichtete). Ein großer Aufschrei blieb damals aus - gut möglich, dass es der Regierung in München mit der Reform des Bayerischen Rundfunkgesetzes da anders ergehen wird.
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