Die Öffentlich-Rechtlichen sind schon seit vielen Jahren das Lieblingsziel der AfD. Die Rechtspopulisten kritisieren einen angeblich zu hohen Rundfunkbeitrag und eine vermeintliche Schlagseite in der inhaltlichen Berichterstattung. Im Landtagswahlkampf 2024 in Thüringen plakatierte die AfD: "Weg mit Gebühren-Zwang!" (siehe Foto oben). Mit Populismus gegen ARD und ZDF lässt es sich gut um Wählerstimmen buhlen. Während diese Angriffe aufgrund der nicht vorhandenen Regierungsbeteiligung der AfD in den Ländern bislang nur wenige reale Auswirkungen hatten, sieht das in diesem Jahr anders aus.
Im Herbst wird sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt - und alle Umfragen sagen aktuell einen Wahlsieg der AfD voraus. Vor allem in Sachsen-Anhalt sieht es derzeit nach einer klaren Sache aus, die Partei steht in den Umfragen teilweise bei 40 Prozent. Je nach dem Ergebnis der anderen Parteien könnte ein solches Ergebnis im Landtag bereits zu einer absoluten Mehrheit reichen. Für die ARD - und insbesondere den MDR - wäre das ein Horrorszenario, denn die AfD hat in einem solchen Fall viele Möglichkeiten, um dem Sender das Leben schwer zu machen.
Dabei geht es vor allem um die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge. Sie regeln Auftrag, Aufstellung und Ziele von ARD, ZDF und - im Fall von Sachsen-Anhalt - auch die des MDR. In weiteren Staatsverträgen ist die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen geregelt. Und weil es sich dabei eben um Verträge handelt, können diese auch gekündigt werden. Und das ist überraschend einfach: Während es bei Änderungen zum Beispiel am Medienstaatsvertrag eine Einheit zwischen den 16 Bundesländern braucht, kann die Kündigung in den meisten Ländern alleine durch den Ministerpräsidenten ausgesprochen werden. Nach einer Kündigungsfrist würde das Land dann aus der Anstalt aussteigen. Mit diesem inzwischen durchaus realistischen Szenario beschäftigt sich die ARD seit Monaten.
Was hat die AfD konkret angekündigt?
Die AfD in Sachsen-Anhalt ist bereits im Dezember 2025 mit dem Versuch gescheitert, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen. Damals votierten alle anderen Fraktionen im Parlament gegen den Vorschlag, am Ende stand es 16 zu 66. Ab dem Herbst könnte das Kräfteverhältnis im Magdeburger Landtag ganz anders aussehen. In einem Entwurf des Wahlprogramms (AfD: "Regierungsprogramm") sendet die Partei widersprüchliche Signale. So heißt es darin einerseits, dass man die Rundfunkstaatsverträge als eine Art Sofortmaßnahme kündigen wolle. Gleichzeitig erklären die Rechtspopulisten, sie wollten sich für "mehr Eigenverantwortung des MDR" einsetzen.
Das passt nicht zusammen: Wenn Sachsen-Anhalt die Rundfunkstaatsverträge, also auch den MDR-Staatsvertrag kündigt, scheidet man aus der Anstalt aus. In dem Fall kann man sich für gar nichts mehr im MDR einsetzen.
Die AfD hat in der Vergangenheit immer wieder betont, dass man einen steuerfinanzierten "Grundfunk" anstelle des bisherigen Systems setzen wolle. Hier hat sich die Partei Finnland zum Vorbild genommen. Dort wird das Geld für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tatsächlich als Steuer eingehoben und es gibt eine Obergrenze in Höhe von 160 Euro pro Jahr und Person. Und das sind auch schon die Punkte, die die AfD am klarsten umrissen hat. Wie der noch aufzustellende "Grundfunk" genau funktionieren soll, ist völlig unklar.
Kann die AfD das einfach so machen?
Aktuell könnte die AfD, sollte sie den Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt stellen, die Rundfunkstaatsverträge kündigen. Die anderen Fraktionen im Parlament wollen aber eine Verfassungsänderung durchbringen, dazu haben sie nach der Wahl voraussichtlich nicht mehr die nötige Zweidrittelmehrheit. So will man an diesem Montag beschließen, dass im Falle der Kündigung der Staatsverträge auch das Parlament mitentscheiden muss. Die Zustimmung zu diesem Vorhaben gilt als sicher. Das wäre eine zusätzliche Hürde für die AfD - aber nur, wenn man nicht die absolute Mehrheit erreicht. In einem solchen Fall könnte die AfD die Verträge auch über das Parlament kündigen.
Eine ersatzlose Streichung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist allerdings nicht möglich - zumindest wenn man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht als Maßstab nimmt. Ob der von der AfD angestrebte "Grundfunk" mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht in Einklang zu bringen ist, kann man erst beantworten, wenn die Partei näher erläutert, wie dieser neue Rundfunk dann aussehen soll. Nach bisheriger Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass sich die Berichterstattung nicht nur auf ein Bundesland beschränken dürfte - der Grundfunk müsste auch national und weltweit berichten. Das kostet Geld. Und ob eine Finanzierung über Steuern mit der vorgeschriebenen Unabhängigkeit im Einklang stehen würde, müsste wohl auch erst gerichtlich überprüft werden.
Klar ist: Auf die Liegenschaften und die Infrastruktur des MDR könnte man in Sachsen-Anhalt nicht zurückgreifen. Diese würden beim Sender verbleiben - ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sachsen-Anhalt. Hintergrund ist die Tatsache, dass der MDR auch nach einem möglichen Ausstieg von Sachsen-Anhalt weiterhin bestehen würde - dann eben nur noch als Zweiländeranstalt zwischen Sachsen und Thüringen. Dadurch müsste man in Sachsen-Anhalt erst einmal die nötige Infrastruktur schaffen, um einen "Grundfunk" aufzubauen. Die Anlaufkosten dürften entsprechend hoch sein.
Innerhalb der ARD gab es zuletzt die Befürchtung, die Kündigung des MDR-Staatsvertrags würde die "Rechtsgrundlage für den MDR hinwegfegen". Ganz so schlimm ist es nicht, aber die Auswirkungen auf den Sender und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wären groß.
Darf der MDR im Falle einer Kündigung in Sachsen-Anhalt senden?
Auch das ist ein Schreckensszenario, das in den zurückliegenden Wochen und Monaten innerhalb der ARD kursierte: Wenn die AfD in Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag kündigt, dürfte der MDR in dem Bundesland nicht mehr senden. Hier gilt das Sprichwort: Zwei Juristen, drei Meinungen. Oder anders formuliert: Viele Dinge, die im Falle einer Kündigung passieren würden, sind noch unklar und wären juristisches Neuland.
Während die einen Experten sagen, der MDR wäre im Falle einer erfolgten Kündigung nach dem Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr berechtigt, in Sachsen-Anhalt zu senden, sehen andere Juristen darin kein Problem. Die Wahrheit liegt wohl irgendwo in der Mitte: Sachsen-Anhalt könnte die bislang zur Verfügung gestellten, terrestrischen Übertragungsfrequenzen einsammeln, die der MDR dann nicht mehr nutzen könnte. Verträge mit Satelliten- und Kabelanbietern hat der MDR aber direkt abgeschlossen, sie gelten weiter - und so wäre der Sender über diese Übertragungskapazitäten auch weiterhin in Sachsen-Anhalt zu empfangen. Zumal würde er über terrestrische Übertragungsfrequenzen in anderen Bundesländern nach Sachsen-Anhalt einstrahlen.
Eins ist aber auch klar: Tritt Sachsen-Anhalt aus dem MDR aus, müsste der Sender für das Bundesland kein Programm mehr machen. Es gäbe dafür keinen gesetzlichen Auftrag mehr. "Das heißt nicht, dass der MDR theoretisch nicht aus eigener Entscheidung heraus und mit den Mitteln, die er hat, für die Menschen in Sachsen-Anhalt Angebote machen könnte. Die Frage ist, wie realistisch das wäre. Leidtragende einer Kündigung wären auf jeden Fall die Menschen in Sachsen-Anhalt, die unsere Angebote gern und häufig nutzen", sagt Jens-Ole Schröder, Juristischer Direktor des MDR, im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de.
Was ist mit dem Rundfunkbeitrag?
Ein Knackpunkt in der Debatte rund um die mögliche Kündigung der Staatsverträge! Die AfD suggeriert jedenfalls immer wieder, dass für die Bürgerinnen und Bürger alles günstiger wird, sollte sie die Staatsverträge kündigen und ihren "Grundfunk" einführen. Tatsächlich würde es um diesen Punkt wohl die härtesten juristischen Auseinandersetzungen geben - mit einem völlig offenen Ausgang.
Hintergrund ist auch die aktuelle Rechtslage - die ausgerechnet von Sachsen-Anhalt herbeigeführt wurde. Der aktuelle Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro basiert nicht auf einem Staatsvertrag, sondern auf einer Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts. Weil sich Sachsen-Anhalt 2020 geweigert hatte, die KEF-Empfehlung in Kraft zu setzen, schritt Karlsruhe ein. "Dieser Beitrag ist nicht kündbar, weil er nicht auf einem Vertrag, der kündbar ist, beruht, sondern unmittelbar auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", sagt MDR-Justiziar Schröder. Im vergangenen Jahr war eine Neuregelung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags am Widerstand von Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt gescheitert, damals wollte die Rundfunkkommission der Länder eigentlich auch ein Widerspruchsmodell in der Beitragsfestsetzung einführen.
Sollten die Menschen in Sachsen-Anhalt trotz erfolgter Kündigung auch künftig 18,36 Euro bezahlen müssen, stellen sich gleich mehrere Fragen. Etwa: Wieso der ganze Aufriss? Und: An wen geht dieses Geld? Bei der AfD könnte man versuchen, die Beiträge in den neuen "Grundfunk" zu pumpen. Und der MDR würde die Beiträge wohl so lange für sich reklamieren, wie es kein adäquates Alternativ-System gibt. Auch an diesem Punkt ist juristischer Ärger vorprogrammiert.
Sollte der MDR irgendwann an einen Punkt kommen, keine Rundfunkbeiträge mehr aus Sachsen-Anhalt zu erhalten, wird es brenzlig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Bundesland müsste man dann weiterhin bezahlen, gleichzeitig hätte man deutlich weniger finanzielle Mittel zur Verfügung. Das dürfte zu mittelschweren Verwerfungen führen - betriebsbedingte Kündigungen wären in einem solchen Szenario wohl nicht auszuschließen. Und auch die AfD könnte gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern in Erklärungsnot geraten: Je nach dem, für welches System man sich entscheidet, müsste man einen völlig neuen Sender aus dem Boden stampfen - und den natürlich finanzieren. Ob das viel günstiger geht als bislang, wenn man alles alleine stemmen muss? Vielleicht werden die Menschen in Sachsen-Anhalt es demnächst herausfinden.
Die Sache mit der Vollstreckung
In Sachsen-Anhalt hat es zum 1. Januar 2026 eine interessante Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes gegeben. Bis dahin waren die kommunalen Vollstreckungsbehörden zuständig, wenn Menschen ihre Rundfunkbeiträge nicht fristgerecht bezahlten. Seit Beginn des Jahres hat das Land diese Kompetenz aber an den MDR abgetreten. "Mit der Übertragung der Vollstreckung von Rundfunkgebühren auf den Mitteldeutschen Rundfunk werden die Kommunen spürbar entlastet", begründete Innenministerin Tamara Zieschang 2025 diesen Schritt. Das heißt: Wenn Menschen in Sachsen-Anhalt ihre Rundfunkbeiträge nicht zahlen, kommt der Gerichtsvollzieher inzwischen direkt auf Anordnung des MDR - so wie auch schon in Sachsen und Thüringen.
Die AfD hätte in dem Fall also nicht die Möglichkeit, die kommunalen Vollstreckungsbehörden anzuweisen, entsprechende Verfahren zugunsten des MDR einfach nicht mehr zu bearbeiten. Im Falle einer Alleinregierung könnte die AfD die Kompetenz der Vollstreckung aber natürlich wieder an die eigenen Behörden geben.
Das Worst Case Szenario
In bewährter Donald-Trump-Manier könnte die AfD versuchen, größtmöglichen Schaden am öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verursachen. Das könnte soweit gehen, dass sich der MDR bzw. die anderen betroffenen Rundfunkanstalten juristisch gegen die in Sachsen-Anhalt getroffenen Maßnahmen zur Wehr setzen und auch entsprechende Erfolge erzielen, die von der Landesregierung aber einfach ignoriert werden würden. Nicht auszuschließen ist beispielsweise, dass die AfD die Kompetenz zur Vollstreckung der Rundfunkbeiträge wieder zu den eigenen Behörden holt - und dann die Menschen im Land dazu aufruft, nicht mehr zu zahlen.
In einem solchen Fall würde sich die Partei in Sachsen-Anhalt wohl gegen die Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts stellen. Die Folge wäre eine veritable Verfassungskrise, in der es um noch viel mehr gehen würde als um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser würde dennoch kontinuierlich Schaden nehmen.
Wer wäre noch betroffen?
Eine Kündigung der Rundfunkstaatsverträge würde nicht nur die Öffentlich-Rechtlichen empfindlich treffen. Der Medienstaatsvertrag liefert beispielsweise auch die rechtlichen Grundlagen für den privaten Rundfunk. Dabei geht es vor allem um Stellung, Zulassung, Aufsicht und inhaltliche Pflichten dieser Anbieter. Aufgeführt wird darin auch, wie genau Werbung im TV stattzufinden hat - und wie nicht. Und auch die Organisation sowie die Kompetenzen der Landesmedienanstalten werden im Medienstaatsvertrag definiert. Was eine Kündigung durch ein Bundesland für sie bedeuten würde, ist weitgehend unklar und würde wohl auch Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen werden.
Was ist mit dem NDR?
Im Fokus der aktuellen Debatte steht vor allem der MDR, weil die AfD in Sachsen-Anhalt eine realistische Chance auf die absolute Mehrheit im Landtag hat. In Mecklenburg-Vorpommern, wo im Herbst ebenfalls gewählt wird, ist die Partei nicht ganz so stark, liegt aber ebenfalls in Umfragen vorn. Deshalb gibt es auch hier die theoretische Möglichkeit, dass die AfD den Ministerpräsidenten stellt und so den NDR-Staatsvertrag kündigt. Wie bereitet sich die Anstalt aus dem Norden darauf vor?
Von DWDL.de auf ein solches Szenario angesprochen, antwortet der NDR, dass die konkreten Folgen einer Kündigung des NDR-Medienstaatsvertrages und die Dauer eines solchen Verfahrens "nicht abschätzbar" seien. Zwar beträgt die Kündigungsfrist auch in diesem Fall zwei Jahre, der Staatsvertrag verlängert sich Ende August aber um fünf Jahre, wenn er bis dahin nicht gekündigt wird. Die Landtagswahl ist erst danach. Der Staatsvertrag in seiner bisherigen Form würde also bis mindestens zum 31. August 2031 in Kraft bleiben. Wie die (politische) Welt in Mecklenburg-Vorpommern dann aussieht, kann jetzt niemand abschätzen.
Sollte die AfD tatsächlich in die Position kommen, den Staatsvertrag zu kündigen, müsste das von ihr regierte Bundesland zudem einen Staatsvertrag mit den anderen Ländern über die Auseinandersetzung schließen. Auch da ist völlig offen, ob das politisch überhaupt möglich wäre. Falls sich die Länder nicht einigen können, würde ein Schiedsgericht entscheiden und auch einstweilige Regelungen treffen. Beim NDR warnt man jedenfalls schon einmal vor einem möglichen Worst Case: "Sicher ist, dass die Angebote, die der NDR für alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern schafft, wie beispielsweise das beliebte ’Nordmagazin’, das NDR1 MV Radio oder ‘Polizeiruf 110’ aus Rostock, und die ausführliche Berichterstattung über Mecklenburg-Vorpommern, durch eine Kündigung des Medienstaatsvertrags gefährdet wären."
Wie geht es weiter?
Es ist nicht davon auszugehen, dass die AfD im Vorfeld der Wahlen im Herbst ihre Drohung zur Kündigung der Rundfunkstaatsverträge zurücknimmt. Es wird letztlich darauf ankommen, wie stark die Partei in Mecklenburg-Vorpommern und allen voran Sachsen-Anhalt wird. Sollte die AfD in einem Bundesland tatsächlich in die Lage kommen, die Verträge zu kündigen, würde das wohl zu jahrelangen Auseinandersetzungen vor diversen Gerichten führen. Am Ende müsste wohl wieder Karlsruhe entscheiden - und dann kommt es darauf an, ob die AfD diese Entscheidungen akzeptiert.
Zuletzt sah es so aus, als würde die AfD von ihren Plänen zumindest teilweise abrücken. Die sich widersprechenden Aussagen im Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt hatten wir weiter oben schon beschrieben. Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der Rechtspopulisten in Sachsen-Anhalt, sagte zuletzt nach Angaben der "FAZ" bei einem Auftritt, dass der Ausstieg aus den Rundfunkstaatsverträgen zwar ein "Herzensanliegen" bleibe, aber juristisch "schwierig" sei. "Wir möchten den ersten Schritt gehen." Bereitet hier ein künftiger Ministerpräsident seine Anhängerschaft schon einmal darauf vor, dass ein zentrales Wahlversprechen möglicherweise so nicht einzuhalten ist?
In jedem Fall wird die Unsicherheit bis zur Wahl in Sachsen-Anhalt Anfang September hoch bleiben. Innerhalb der ARD, und vor allem dem MDR, versucht man sich aktuell auf möglichst alle Szenarien vorzubereiten - das geht hoch bis in die Senderspitzen. Bei der nächsten ARD-Sitzung der Intendantinnen und Intendanten Ende April soll das Thema erneut besprochen werden. Nach jahrelangem Säbelrasseln könnte die AfD im Jahr 2026 in Sachen öffentlich-rechtlicher Rundfunk ernst machen - mit unabsehbaren Folgen für das bestehende System.
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