Foto: DWDLHeute Abend werden wieder Millionen Zuschauer in ganz Europa vor den Fernsehbildschirmen sitzen und beim Eurovision Song Contest mitfiebern. Und vielleicht wird es - wie in den vergangenen Jahren - danach auch wieder Klagen über Blockbildungen und Punkteschiebereien geben. Dies ist zumindest, vielleicht auch aus Ermangelung eines deutschen Erfolges, zuletzt ja immer wieder ein beliebtes Thema der Boulevardpresse nach dem Wettbewerb gewesen. Und oft ist damit eine sicher berechtigte Frage verbunden: Wer darf eigentlich teilnehmen beim Eurovision Song Contest?

Eine geografische Erklärung anhand des heutigen Europas hilft dabei nicht weiter. Dreimal gewann etwa schon Israel und Länder wie Marokko und Aserbaidschan würde man auch geografisch nicht zu Europa zählen. Wie also definiert der Eurovision Song Contest eigentlich Europa? Geht man dieser grundsätzlichen Frage nach, findet man erstaunliche Definitionen. Willkommen bei einer Zeitreise zu medienrechtlichen Merkwürdigkeiten die zurückreichen bis in das vorletzte Jahrhundert. Eine DWDL.de-Recherche...
 

 
Die Voraussetzung für die Bewerbung eines Landes beim Eurovision Song Contest ist die Mitgliedschaft eines Fernsehsenders dieses Landes in der European Broadcasting Union (EBU), die den Wettbewerb seit 1956 veranstaltet. Damit beginnen wir die Zeitreise auf der Suche nach der Definition von Europa. Gegründet wurde die EBU im Februar 1950. Unter Führung der BBC schlossen sich damals 23 Rundfunkanstalten zusammen, um zunächst einmal ihre Zusammenarbeit bei der Nachrichtenberichterstattung zu verbessern und technische Entwicklungen im Radio- und Fernsehbereich zu standardisieren.

Es folgten erste Eurovisions-Sendungen und 1956 der erste Eurovision Song Contest. Die Kuriositäten des Musikwettbewerbs waren da schon vorprogrammiert, denn schon zu Beginn der EBU waren etwa die nordafrikanischen Staaten Marokko, Tunesien und Ägypten sowie aus dem Nahen Osten der Libanon mit dabei. Es folgten in den Jahren und Jahrzehnten danach weitere Länder die geografisch nicht zu Europa gehören. Wieso? Laut Artikel 3, Paragraph 3 der EBU-Statuten sind alle Länder der so genannten European Broadcasting Area (EBA) sowie Mitglieder des 1949 gegründeten Europarates bei der EBU betrittsberechtigt.