Als das Landgericht Berlin im Sommer ein Urteil im Prozess zwischen dem RBB und seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger fällte, glich das einem Patt. Beide Seiten bekamen teilweise Recht und konnten so zumindest nicht vollends zufrieden sein. Der RBB-Verwaltungsrat ging daher auch kurz danach gegen Teile der Entscheidung in Berufung, das Kammergericht Berlin muss nun entscheiden, wie es weitergeht. Doch jetzt richten sich die Blicke überraschend auch auf die zuständige Richterin.
Wie die "Bild am Sonntag" ("BamS") berichtet, soll die Frau, die in der Sache am Kammergericht zuständig ist, eine jahrelange Nachbarin von Patricia Schlesinger gewesen sein. Demnach habe sie die ehemalige RBB-Intendantin auch mehrfach in kleiner Runde getroffen. Die Richterin legte dieses Verhältnis nach "Bild am Sonntag"-Angaben in einer dienstlichen Erklärung offen.
Während die Schlesinger-Seite damit offenbar keine Probleme hat, sieht es beim RBB ganz anders aus. Wie die "Bild am Sonntag" berichtet, verlangt der RBB einen Ausschluss der Richterin. Eine andere Person soll nach dem Willen des Unternehmens in der Sache entscheiden. Die "BamS" beruft sich auf eine Stellungnahme der RBB-Anwälte, in der diese der Richterin vorwerfen, ihre Nähe zu Schlesinger gefährde die Unparteilichkeit. Schon der Anschein von Befangenheit reiche aus.
Vom RBB selbst heißt es am Sonntag gegenüber DWDL.de, dass man sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußere. Auch eine Gerichtssprecherin verweigerte gegenüber den Kollegen der "Bild am Sonntag" eine Aussage, "da Verfahren bis zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht öffentlich sind". Bevor es eine Entscheidung in der Auseinandersetzung zwischen RBB und Schlesinger gibt, dürfte nun also erst einmal darüber entschieden werden, ob die zuständige Richterin befangen ist und in weiterer Folge vom Prozess ausgeschlossen werden muss.
Das im Sommer ergangene Urteil besagt, dass der RBB Schlesinger ein Ruhegeld in Höhe von 18.400 Euro zahlen muss - das allerdings zunächst nur für einen Monat. Gleichzeitig musste die ehemalige RBB-Intendantin einen Rückschlag hinnehmen. So wurde auch entschieden, dass Schadenersatzforderungen des Senders gegen die Ex-Intendantin mit Blick auf Bonuszahlungen und eine ARD-Zulage grundsätzlich gerechtfertigt seien, ein genauer Betrag wurde jedoch nicht festgelegt. Das Gericht urteilte zudem , dass Schlesinger unter anderem im Zusammenhang mit Reisekosten rund 24.200 Euro Schadenersatz an den RBB zahlen muss.
Durch die Berufung will der RBB-Verwaltungsrat unter anderem erreichen, dass das Kammergericht feststellt, dass Patricia Schlesinger "für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar ist." Darüber hinaus will der RBB bekanntlich auch Schadenersatz von Schlesinger für das mittlerweile eingestellte Projekt Digitales Medienhaus. Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt fordert alleine in diesem Komplex fast 13 Millionen Euro von der Ex-Intendantin. Das Landgericht hatte alle Fragen rund um das Digitale Medienhaus vom bisherigen Verfahren abgetrennt, der Komplex soll gesondert verhandelt werden.
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