Fast 15 Jahre liegt der schwere Unfall von Samuel Koch in der ZDF-Show "Wetten, dass..?" inzwischen zurück. Doch juristisch ist der Fall noch immer nicht abgeschlossen. Jetzt hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben und den Fall zurück an das Landessozialgericht Baden-Württemberg verwiesen.
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob es sich bei Kochs Unfall in der Fernsehshow um einen Arbeitsunfall handelte. In diesem Fall müsste die gesetzliche Unfallversicherung zahlen. Nach Auffassung des BSG kommt eine Einstufung als ehrenamtliche Tätigkeit - anders als von Samuel Koch ursprünglich argumentiert - nicht in Betracht. Auch ein Angestelltenverhältnis bestand nach den Feststellungen der Vorinstanz nicht. Der Kandidat war vielmehr als freier Mitarbeiter auf Grundlage eines Mitwirkungsvertrags tätig.
Allerdings gibt es möglicherweise ein juristisches Schlupfloch, durch das Koch doch noch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen könnte. Entscheidend ist, ob er als Leiter seines Wett-Teams wie ein Unternehmer einzustufen ist, der durch die Handlung eines Teammitglieds verletzt wurde. Ob dem Kläger zusätzlich zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen einzelne Teammitglieder zustehen, ist bislang offen. Diese Fragen muss nun das Landessozialgericht erneut prüfen. Eine endgültige Entscheidung über die Absicherung steht damit weiterhin aus.
Samuel Koch hatte in der "Wetten, dass..?"-Ausgabe vom 4. Dezember 2010 gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegenfahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. Dabei stürzte er beim Salto über das vierte Fahrzeug, das sein Vater steuerte, und zog sich eine Querschnittslähmung zu.