Seit einiger Zeit ist das ZDF dazu übergegangen, auch Podcasts zu produzieren. Es ist eine überschaubare Zahl, doch mit "Lanz & Precht" kann der öffentlich-rechtliche Sender einen der bekanntesten Podcasts des Landes sein Eigen nennen. Die Audio-Angebote aus Mainz waren der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) allerdings ein Dorn im Auge, sodass sie eine Rechtaufsichtsbeschwerde einlegte.

Ohne Erfolg, wie inzwischen feststeht: Wie die Nachrichtenagentur epd berichtet, hat die Hamburger Behörde für Kultur und Medien die Beschwerde bereits im Dezember zurückgewiesen. Auf epd-Nachfrage stellte die Behörde klar, dass das ZDF laut Medienstaatsvertrag dazu berechtigt sei, Telemedien anzubieten, die durch den sogenannten "Drei-Stufen-Test" genehmigt worden sind und weitere im Medienstaatsvertrag genannte Kriterien aufweisen, etwa wenn sie "journalistisch-redaktionell gestaltet" seien. Telemedienangebote könnten demnach auch reine Audioinhalte sein.

Erlaubt ist dem ZDF zudem, seine Audioinhalte auch auf Drittplattformen anzubieten. Tatsächlich sind die ZDF-Podcasts auf den meisten bekannten Plattformen verfügbar, inzwischen auch bei RTL+. Im Streaming-Portal des ZDF sind die reinen Audio-Produktion hingegen nicht abrufbar - im Gegensatz zu den auch als Video-Podcasts verfügbaren Produktionen wie der "heute-journal"-Podcast. Auch "Lanz & Precht", inzwischen ebenfalls als Video-Podcast produziert, soll dort bald zum Abruf bereitstehen.

Der Streit mit der APR ist indes vorerst vom Tisch. Gegenüber epd erklärte Geschäftsführer Holger Paesler zwar, dass man die Rechtsauffassung der Rechtsaufsicht nicht teile. Weitere Schritte werde man aber im Moment nicht einleiten.