Einen Monat nach dem Rücktritt von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann ist das Ergebnis der Untersuchung der gegen Weißmann erhobenen Vorwürfe durch die Compliance-Stelle des öffentlich-rechtlichen Senders sowie externe Compliance-Expertinnen und -Experten da. Demnach liege eine "sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinne im konkreten Fall" nicht vor. Gleichwohl hat der ORF angekündigt, das Dienstverhältnis mit Weißmann zu beenden. Begründet wird der Schritt damit, dass bereits "jeder Anschein eines einer Führungskraft unangemessenen Verhaltens" zu vermeiden sei.
Der ORF verlange von seinen Führungskräften "nicht bloß die Einhaltung zwingenden Rechts, sondern ein sehr hohes Maß an Integrität und Unterlassung jeglichen Verhaltens, das geeignet ist, dem Unternehmen zu schaden", erklärte der ORF am Mittwoch und betonte, es seien "Compliance- und ethische Standards verletzt" worden.
Dafür erntete der ORF umgehend Kritik von Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum. "Klarer kann das Ergebnis dieser Untersuchung nicht ausfallen. Es liegt keine sexuelle Belästigung und auch kein sonstiges Fehlverhalten durch meinen Mandanten vor. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung ist in sich zusammengebrochen." Dass der ORF dennoch von angeblichen Verstößen gegen "ethische Standards" spreche, sei ein "durchschaubarer Versuch, trotz klarer Entlastung ein Fehlverhalten zu konstruieren", so Scherbaum weiter. "Dafür gibt es weder eine tatsächliche Grundlage noch eine rechtliche Rechtfertigung." Es stelle sich daher die Frage, wozu der Sachverhalt überhaupt untersucht worden sei.
"Der bemühte 'Anschein eines unangemessenen Verhaltens' stützt sich – soweit überhaupt nachvollziehbar - ausschließlich auf private Kommunikation zwischen zwei erwachsenen Personen", erklärte der Anwalt. Ein arbeitsrechtlicher Bezug werde vom ORF "lediglich behauptet, aber nicht belegt". So habe Weißmann die Kommunikation "niemals öffentlich gemacht", vielmehr sei dies durch den Anwalt der ORF-Mitarbeiterin und das ORF-Stiftungsratspräsidium erfolgt. "Dieses Verhalten ist nicht Roland Weißmann zuzurechnen, die daraus nun konstruierte 'Unternehmensschädigung' ist sachlich unhaltbar", sagte Scherbaum. Und: "Die Privatsphäre zwischen zwei Menschen ist absolut geschützt - auch ein ORF Generaldirektor hat ein Recht auf Privatsphäre. Die Beendigung des Dienstverhältnisses trotz vollständiger Entlastung ist daher nicht nur unverständlich, sondern wirft grundlegende Fragen zur Fairness und Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens des ORF auf."
"Bespiellose öffentliche Vorverurteilung"
Der Streit zwischen dem ORF und Weißmann ist damit also nicht vom Tisch - im Gegenteil. Der Anwalt des ehemaligen Generaldirektors kündigte bereits an, das Vorgehen des Senders nicht hinnehmen zu wollen. "Sämtliche rechtlichen Ansprüche - sowohl im Hinblick auf den abgenötigten Rücktritt, die Beendigung des Dienstverhältnisses als auch auf die fortgesetzte rufschädigende Darstellung - werden nunmehr konsequent verfolgt", so Scherbaum, der zugleich davon sprach, dass sein Mandant in einer "für Österreich bislang beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung ausgesetzt und in einer 'Nacht und Nebel-Aktion' nach 31 Jahren vor der Wiederbestellung als ORF Generaldirektor aus dem Amt gedrängt" worden sei.
© ORF/Roman Zach-Kiesling
Ingrid Thurnher
Unklar blieb zunächst, was die Frau, die Weißmann ein Fehlverhalten vorwarf, zum Ergebnis der Untersuchung sagt. Bereits vor einigen Wochen ließ sie über ihren Anwalt erklären, "nie eine Affäre" mit Weißmann gehabt zu haben. "Die Tatsache, dass ich nie sexuellen Kontakt mit ihm wollte und nie eine intime Beziehung zu ihm hatte, wurde mir letztendlich zum Verhängnis", sagte sie damals. Weißmanns Anwalt zitiert nun hingegen aus den vom ORF übermittelten Eckpunkten der Untersuchung. Demnach zeige Weißmanns Verhalten "während und nach dem Untersuchungszeitraum, dass die Ablehnung durch die Betroffene für sie keinerlei negative berufliche Konsequenzen und auch sonst keinen Einfluss auf ihr Arbeitsumfeld hatte".
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