Bayern will den BR reformieren. Dazu plant man umfangreiche Änderungen am Bayerischen Rundfunkgesetzes, die aktuell für reichlich Kritik sorgen. DWDL.de hatte bereits vor einigen Tagen über die geplanten Änderungen berichtet. So will die bayerische Landesregierung eine feste Informationsquote in Höhe von 60 Prozent im BR Fernsehen einführen. Außerdem sollen Faktenchecks "strenger gefasst" werden und man will dem BR verbieten, "politische oder gesellschaftliche Gestaltungsziele" zu verfolgen. 

Diese Punkte sind für Branchenbeobachter auf unterschiedliche Weise problematisch, die Sache mit den Gestaltungszielen steht möglicherweise im Widerspruch zu den Regelungen des Medienstaatsvertrags. Gegenüber DWDL.de hatte sich zuletzt auch der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) kritisch über die geplanten Änderungen geäußert. Nun schlägt EBU-Generaldirektor Noel Curran in die gleiche Kerbe. 

Aufgrund seiner Funktion bei der EBU ist Curran natürlich nicht unparteiisch. Aber seine Einschätzung hat trotzdem Gewicht, hat er doch einen Einblick in die öffentlich-rechtlichen Rundfunksysteme etlicher Länder. Und eben dieser Curran sagt nun, die EBU sei "sehr besorgt" über die geplante Informationsquote. In ganz Europa gebe es keine andere Gesetzgebung dieser Art, erklärte der EBU-Generaldirektor gegenüber BR24. Eine gesetzliche Festlegung sei "mehr als nur ungewöhnlich". Curran sieht die Bandbreite des Programmangebots gefährdet, andere Inhalte würden damit "zusammengequetscht". Dadurch könnten Produzenten unter Druck geraten. 

Die Gesetzesänderungen sind noch nicht beschlossen. Zuletzt hatte die Staatsregierung in Bayern eine Verbandsanhörung durchgeführt, die eingegangenen Antworten wertet man aktuell aus, um sie möglicherweise noch zu berücksichtigen. CSU-Politiker Florian Herrmann, der als Staatsminister auch alle Medienthemen koordiniert, erklärte gegenüber BR24, dass man die Kritik ernst nehme. "Wir wollen ja auch keinen Streit", so der Politiker. Gleichzeitig verteidigt Herrmann die Informationsquote. Für den mit Beiträgen finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauche es eine besondere Rechtfertigung.

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