Der RBB hat nun doch eine Einladung an den BSW-Spitzenkandidaten Alexander King zur Teilnahme an diversen Formaten im Vorfeld der Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl ausgesprochen. Es geht dabei unter anderem um die geplante klassische Wahlarena am 16. September, die jüngere Version unter dem Titel "Berlin wählt - Ihr fragt. Politik antwortet" am 8. September und die Interview-Reihe "Ihr Plan für Berlin, Frau/Herr ...?", die ab dem 7. September zu sehen sein wird.

Ursprünglich hatte der RBB nur fünf Parteien eingeladen: CDU, SPD, Grüne, Linke und AfD. Das BSW hingegen war unter Verweis auf die Umfragewerte der Partei nicht vorgesehen. Sie hatte in den Erhebungen von Infratest dimap zuletzt nur Umfragewerte von drei Prozent erhalten. Das hat sich nun offenbar geändert. Die neuen Zahlen des sogenannten "BerlinTrends" werden zwar erst am Abend veröffentlicht, unter Verweis auf diese neuen Werte hat der RBB nun aber die Einladung ans BSW ausgesprochen.

Tatsächlich hatte der RBB die Entscheidung für die Einladung des BSW sogar bereits am Dienstag getroffen. Die besondere Eile erklärt sich dadurch, dass das BSW gegen die Nicht-Einladung einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht hatte. Einer Entscheidung des Gerichts kommt der RBB nun zuvor. Dabei betont man, dass es keine Reaktion auf den BSW-Antrag, sondern auf die neuen Umfragewerte sei, die den Einzug der Partei ins Abgeordnetenhaus nun wahrscheinlicher erscheinen ließen.

Der RBB hatte auch bislang stets betont, dass der Kreis der Eingeladenene sich je nach Entwicklung der Umfragen noch ändern könne. Hintergrund ist der Grundsatz der sogenannten "abgestuften Chancengleichheit", der für die Öffentlich-Rechtlichen generell und vor Wahlen insbesondere gilt. Alle antretenden Parteien müssen demnach entsprechend ihrer Bedeutung und ihrer Wahlchancen angemessen vorkommen und behandelt werden. Die konkrete Auslegung obliegt aber jedem Sender selbst und wird auch regelmäßig vor Gericht angefochten.