© Photocase
Der VSV begründet das damit, dass die Anbieter die Preise von laufenden Abos wiederholt angehoben hätten - und sich dabei auf Preisanpassungsklauseln in ihren AGB gestützt hätten. Wichtig aus Sicht der Verbraucherschützer: Die Streamer hätten nicht noch einmal gesondert die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden eingeholt. "Derartige Klauseln benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind unwirksam", heißt es vom VSV.
Der in Wien ansässige Verein will für die betroffenen Kundinnen und Kunden Rückzahlungen zwischen 200 und 700 Euro durchsetzen - je nachdem, wie viele und welche Abos konkret abgeschlossen wurden. Für die Klage hat sich der VSV mit einer Berliner Kanzlei und einem Prozessfinanzierer zusammengetan. Aktuell ist man auf der Suche nach Personen, die sich der Klage kostenlos anschließen wollen. Der an dem Verfahren beteiligte Prozessfinanzierer trägt die Kosten und erhält im Erfolgsfall einen Anteil am Erlös in Höhe von 9,9 Prozent.
Eine Unternehmenssprecherin von Sky bestätigt gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de, dass eine Verbandsklage vorliegt und man diese aktuell prüfe. "Darüber hinaus äußern wir uns mit Blick auf das laufende gerichtliche Verfahren derzeit nicht", so die Sky-Sprecherin. Seit wenigen Monaten gehört Sky zu RTL Deutschland.
Von Netflix heißt es gegenüber DWDL.de, dass die Klage des VSV bislang nicht zugestellt worden sei, weshalb man derzeit nicht im Detail Stellung dazu nehmen könne. Das Unternehmen betont jedoch, dass man sich, anders als vom VSV dargestellt, bei Preiserhöhungen in Deutschland nicht auf die Preisanpassungsklauseln gestützt habe. Vielmehr habe man hierzulande stets die ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden eingeholt.
von




