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Der HR hatte das sogenannte Hübner-Gutachten aus dem Jahr 1951 kurzfristig von einer Kanzlei prüfen lassen. Diese stuft das Dokument dem Sender zufolge als relevant ein. Demnach besteht die Möglichkeit, dass bei der damaligen Entschädigung "möglicherweise unwissentlich" ein Flurstück an der Eschersheimer Landstraße unberücksichtigt geblieben sein könnte. Der HR schlägt deshalb vor, für weitere Gespräche einen von beiden Seiten akzeptierten neutralen Vermittler hinzuzuziehen.
Bislang hatte der HR die seit 2024 erhobenen Ansprüche der Loge zurückgewiesen, weil diese aus Sicht des Senders rechtlich nicht hinreichend begründet worden seien. Das nun aufgetauchte Dokument bezeichnet der HR als "wichtigen Baustein" bei der weiteren Bewertung und Aufarbeitung der Vorgänge. Man bedauere, dass die Unterlagen nicht bereits früher zugänglich gewesen seien.
Hintergrund des Streits ist ein Grundstück in Frankfurt, das B'nai B'rith während der NS-Zeit geraubt und dem damaligen Reichsrundfunk übergeben worden war. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Fläche an den Hessischen Rundfunk über. 1952 kam es zu einer Entschädigungsvereinbarung über 160.000 DM. B'nai B'rith wirft dem HR vor, die Loge dabei benachteiligt zu haben. Der Sender hatte dieser Darstellung bislang unter Verweis auf die ihm vorliegenden Dokumente widersprochen.
Unabhängig von der aktuellen Prüfung hat der HR bereits im Juni eine wissenschaftliche Studie zur eigenen Gründungsphase in Auftrag gegeben. Sie soll auch die damaligen Eigentumsverhältnisse untersuchen. Der Sender betont, seine Geschichte "umfassend, transparent und verantwortungsvoll" aufarbeiten zu wollen.
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