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Schlechtes Image

Abmahnung: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühr" vor

von Uwe Mantel
24.08.2007 - 11:20 Uhr

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Die GEZ fühlt sich in schlechtem Licht dargestellt. Deshalb will sie per Abmahnung nun unter anderem die Benutzung von Begriffen wie "GEZ-Gebühr" verbieten.

Logo: GEZUm das Image der Gebühreneinzugszentrale steht es nicht zum Besten. Auch verschiedene Image-Kampagnen konnten daran nichts ändern. Schuld daran sind nach Ansicht der GEZ offenbar die negativen Berichterstattungen auch und gerade im Internet. Eine der Seiten, die sich kritisch mit der GEZ auseinandersetzte, wurde nun abgemahnt.

Die GEZ bemängelt darin unter anderem die Verwendung verschiedener "irreführender und falscher Begriffe" auf akademie.de, die aus deren Sicht nur dazu diene, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen", wie es in der Abmahnung wörtlich heißt, die auszugsweise auf der Website des abgemahnten Angebots veröffentlicht wurde.

Ein Dorn im Auge der GEZ sind dabei nicht nur tatsächlich grenzwertige Begriffe wie "PC-Wegelagerei-Gebühr der GEZ", sondern auch gebräuchliche Wendungen wie "GEZ-Gebühr", "GEZ-Fahnder" und selbst "GEZ-Anmeldung". In der Abmahnung stellt die Gebühreneinzugszentrale auch klar, wie die richtigen Bezeichnungen aussehen, die deren Meinung nach auch benutzt werden sollten.


Dass diese allerdings kaum praktikabel sind, zeigt sich schon beim ersten Blick auf die auf akademie.de genüsslich aufgezählten beanstandeten Wendungen samt Richtigstellung: Statt "GEZ-Anmeldung" hält man bei der GEZ etwa allein die Wendung "gesetzlich vorgesehene Anmeldung zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte" für korrekt. Statt "GEZ-Anschreiben" soll "Informationosschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird" geschrieben werden. Die "GEZ-Gebühren" würde man gerne als "gesetzliche Rundfunkgebühren" lesen und "PC-Gebühren" sind "gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Empfangsgeräte".

Auf Anfrage des Medienmagazins DWDL.de bestätigte ein GEZ-Sprecher dass man akademie.de "sehr umfangreich und in vielen Aspekten" abgemahnt habe. Die Verwendung der fraglichen Begriffe mache nur einen "verschwindend geringen Anteil" aus, genauer 2 von insgesamt 32 abgemahnten Punkten. Demzufolge sei akademie.de auch die einzige Seite, die abgemahnt wurde. Nur aufgrund der Verwendung der fraglichen Begriffe müssen andere Seitenbetreiber also keinen Ärger mit der GEZ fürchten. Nähere Angaben dazu, was die GEZ genau an der Seite beanstandet hat, wollte der Sprecher unter Hinweis auf das schwebende Verfahren derzeit allerdings nicht machen.

Nachdem akademie.de inzwischen signalisiert habe, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, sagte ARD-Sprecher Peter Meyer, dass die GEZ darauf verzichte, weiterhin gegen die "verfälschende Verwendung der umstrittenen Begriffe" vorzugehen.

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