Von Schleichwerbung kann eigentlich keine Rede sein. Auffällig und grell kamen in der "Bravo Supershow", die RTL II am 4. Mai im Abendprogramm gezeigt hat, Marken und Produktnamen daher. Für das an Stars und Sternchen wie Jung-Sängerin LaFee und Brachial-Comedian Oliver Pocher interessierte Publikum gab es kein Entkommen vor der optischen Präsenz einer Orangenlimonade, einem Antitranspirant, einem Mobiltelefon und einer frauenaffinen Rasierklinge.

Vier Unternehmen traten als Sponsoren der Veranstaltung auf, worauf im Vorfeld der Sendung und zwischen den Werbepausen per Präsenter-Werbung hingewiesen wurde. Doch auch während der Show konnte man nicht vergessen, wer Geldgeber für das Spektakel war. Auf Monitoren hinter dem Moderatoren-Pult, im Publikum und am Bühnenrand, sowie auf einer Leinwand über der Bühne wurde - je nach Ereignis während der Show - eine Werbebotschaft in Form eines Markenlogos eingeblendet. An Zufall mochte man kaum glauben, da die Einblendungen keineswegs zufällig erschienen.
Screenshot: RTL II


Auch die Kameraführung bei der Übertragung der Show legt nahe, dass man es seitens der Regie vermutlich nicht gerade darauf angelegt hat, die Markenpräsenz im Bild zu vermeiden. So rückt die Kamera bei einem Schuss ins Publikum ein Logo auf einem Monitor so ins Bild, dass fast die Hälfte des sichtbaren Fernsehbildes davon bedeckt ist.

Der Rundfunkstaatsvertrag, der regelt, was an Werbung im Fernsehen zulässig ist, spricht klare Worte. "Eine Teilbelegung des ausgestrahlten Bildes mit Werbung ist zulässig, wenn die Werbung vom übrigen Programm eindeutig optisch getrennt und als solche gekennzeichnet ist", heißt es zum Beispiel in Paragraph sieben Absatz vier des Regelwerks. Ob RTL II bei der Übertragung der "Bravo Supershow" mit dieser Regel gebrochen hat, das müssen nun die Medienwächter entscheiden.
Screenshot: RTL II


Wie die hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen), die für RTL II zuständige Landesmedienanstalt, auf Nachfrage des Medienmagazins DWDL.de mitteilt, sei man derzeit mit der Überprüfung der Sendung befasst. Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, will man sich nicht weiter äußern. Beim Sender will man keine Stellung nehmen. "Seitens der Aufsichtsbehörde liegen uns keine Informationen vor. Daher können wir dazu keine Stellungnahme abgeben", sagte ein Sendersprecher auf Nachfrage des Medienmagazins DWDL.de.

Das Verfahren in Deutschland ist kompliziert. Ergibt sich den Hessen ein Anfangsverdacht, geben sie den Fall zur weiteren Bewertung in die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalten. Die prüft erneut. Sollte man auch hier den Eindruck haben, es handele sich um Schleichwerbung, so geht der Fall zurück nach Hessen. Dort wird man den Sender anhören und zu einem Ergebnis kommen. Stellt man einen Verstoß fest, wird man ihn beanstanden. Mehr als ein schaler Nachgeschmack bleibt da meist nicht.
Screenshot: RTL II


Doch auch den wollen die Sender vermeiden. So will ProSieben nun gegen eine Beanstandung, die die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gegen den Sender ausgesprochen hat, vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagen. Dabei geht es um Schleichwerbung bei der "Wok-WM" in den Jahren 2006 und 2007. Bei dem Stefan-Raab-Event waren Teams, Kurven und Streckenabschnitte nach Marken benannt.
Auch bei der "Wok-WM" gab es Werbetafeln und die Abbildung von Markennamen. Es handele sich um die bei einer Sportveranstaltung übliche Werbung, die in der Verantwortung des Veranstalters liege, argumentierte der Sender. Der Medienrat sah das anders, zumal es enge gesellschaftliche Verstrickungen zwischen ProSieben und der PS Event GmbH, die die "Wok-WM" ausgerichtet hat, gibt.
Screenshot: RTL II


Bevor die Medienwächter zu einem Ergebnis kommen, wird man dem Sender die Möglichkeit geben, sich zu erklären. Auch hier könnte man versuchen, über die Veranstaltungs-Situation des Events zu argumentieren. Allerdings, so ist zumindest der Eindruck, erscheint die Situation vor Ort nur allzu genau auf die Bedürfnisse der Kameras abgestimmt zu sein.

Die "Bravo Supershow" erfreut sich im Übrigen beim Publikum keiner allzu großen Beliebtheit. Erstmals seit 1999 war sie in diesem Jahr wieder bei RTL II zu sehen und konnte dort lediglich 4,7 Prozent Marktanteil in der werberelevanten Zielgruppe für sich verbuchen. Gerade einmal 700.000 Zuschauer ab drei Jahren versammelte das Show-Event vor dem Bildschirm.