Thomas LangheinrichEine Sendung in der öffentlich-rechtlichen ARD nimmt der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Thomas Langheinrich, zum Anlass, um die Schleichwerbe-Regulierung der privaten Anbieter in den Fokus zu rücken. So wollen die Landesmedienanstalten demnächst mit dem Verband privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) Gespräche über die von der EU vorgeschriebene Kennzeichnung von Produktplatzierungen im Fernsehen führen, kündigte Langheinrich an.

Während einer Veranstaltung der Landesanstalt für Medien NRW kritisierte Langheinrich die gelegentlich "unverhohlene Produktplatzierung" in der ARD. Ihm zu Folge waren in der Ausgabe der Krimi-Reihe "Tatort" vom Sonntag vergangener Woche "Werbebotschaften für Stuttgarter Autos" zu sehen. Bei einem für den Verlauf der Handlung irrelevanten Fahrertraining von Polizisten waren Fahrzeuge der Marke Mercedes prominent im Bild zu sehen.
 

 
Beim SWR, der die "Tatort"-Folge "Herz aus Eis" hergestellt hat, weist man jeglichen Verdacht auf Schleichwerbung von sich. Zwar wurden die Fahrzeuge für die Dreharbeiten kostenfrei durch den Hersteller zur Verfügung gestellt. Einen Einfluss auf die Inhalte habe das Unternehmen jedoch nicht gehabt, sagte eine Mercedes-Specherin gegenüber "stern.de".

Seitens des SWR heißt es zu dem Vorwurf: "Die Zurverfügungstellung des  Mercedes erfolgte unentgeltlich. Dies entspricht gängiger und anerkannter Praxis bei allen Sendern. Die unentgeltliche Beistellung von Fahrzeugen zur Unterstützung einer Produktion - etwa beim 'Tatort' - ist als rechtlich zulässige Produktionshilfe anerkannt und als solche im Hinblick auf den sparsamen und irtschaftlichen Einsatz von Gebührenmitteln sachgerecht." Es werde zudem bei den Produktionen darauf geachtet keinen Hersteller zu bevorzugen.

Auch wenn man seitens der ARD vornehm von "Beistellung" spreche, so handele es sich dennoch um Produktplatzierung, so das Fazit von Medienwächter Langheinrich. Doch die Aufregung der Medienwächter wird für die ARD wohl ohne Konsequenz bleiben. Schließlich beaufsichtigen die Landesmedienanstalten nur die privaten Anbieter. Die öffentlich-rechtlichne Sender unterliegen der Kontrolle durch ihre Gremien wie Rundfunk- und Fernsehrat.