ARDNachdem die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am gestrigen Dienstag auf der Grundlage interner Papiere einzelner ARD-Rundfunkräte berichtet hatte, dass die Gremien den Telemedienkonzepten für Online-Angebote wie "sportschau.de" und "boerse.ard.de" einen Freifahrtschein ausstellen wollen, meldet sich empört die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD zu Wort. So würden die Mitberatungsvorlagen, die von der "FAZ" und vor einigen Wochen hinsichtlich der "Tagesschau" auch vom "Spiegel" aufgegriffen wurden, lediglich Sachverhalt und Verfahrensstand wiedergeben und noch keine abschließende Entscheidung beinhalten.

"Leider neigen einige Journalisten dazu, aus vertraulichen Unterlagen verkürzt, unrichtig und einseitig zu berichten", empört sich GVK-Chef Harald Augter. Zudem habe der Bericht kritische Ausführungen und Nachfragen der Gremien zu den Online-Angeboten nicht zitiert. Erste Einschätzungen seien als "unbegründete apodiktische Feststellungen dargestellt worden". Darüber hinaus vermisst Augter in der Berichterstattung Hinweise auf die rechtlichen Vorgaben zum Testverfahren.
 

 
Die GVK begegnet dem Vorwurf, die Beratungen zu den Dreistufen-Tests seien nicht transparent, mit dem Hinweis, dass keine Beratungsunterlagen vor Abschluss des Verfahrens veröffentlicht werden dürften. Daher könne man den Berichten nur begrenzt entgegentreten. Seit mehreren Jahren liegen die Verlage und die öffentlich-rechtlichen Sender im Clinch um Online-Aktivitäten von ARD und ZDF.

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Da nimmt es nicht Wunder, dass Augter in der Berichterstattung tiefergehende Interessen vermutet: "Es ist schon erstaunlich, wie und in welcher Tonlage teilweise regelrecht desinformiert wird. So soll offensichtlich Druck auf die Gremien aufgebaut werden, rechtswidrig vorab vertrauliche Unterlagen zu veröffentlichen und pressegenehm zu entscheiden".
 
Laut den Berichten sei den Mitberatungsvorlagen zu entnehmen, dass die Rundfunkräte in Angeboten wie "tagesschau.de", "sportschau.de" und "boerse.ard.de" einen unbedingten publizistischen Mehrwert sehen, der keinerlei weiterer Auflagen bedürfe. Dies könnte den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages entgegenstehen.
 
Die Beratungen über die Telemedienkonzepte sollen unter Ausschluss der Öffentlichkeit seitens der GVK bei einer Klausurtagung am 22. und 23. März fortgesetzt werden. Über den Stand der Dinge will man im Anschluss informieren.