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Geld- und Bewährungsstrafen im Korruptionsskandal um die GEZ: Das Wuppertaler Amtsgericht hat gegen drei von fünf Beschuldigten Strafen wegen Vorteilsannahme oder -gewährung verhängt.

In zwei Fällen stellte es das Verfahren gegen Zahlung von 3.000 und 40.000 Euro ein. Das berichtet die "Financial Times Deutschland". Hintergrund: An eine Wuppertaler Computerfirma wurden von der GEZ Aufträge in sechsstelliger Höhe vergeben, ein verantwortlicher GEZ-Mitarbeiter hatte dafür von dieser Firma unter anderem Besuche in einer Kölner Erotik-Bar bezahlt bekommen.

Auch wenn das Gericht keinen Schaden feststellen konnte, wurde der ehemalige GEZ-MItarbeiter zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Das Verfahren gegen seinen Kollegen, der über die Aufträge mitentschieden hatte, wurde gegen Zahlung von 3.000 Euro eingestellt. Deutlich härter fiel das Urteil gegen den Vertriebsleiter der Computerfirma aus, der wegen Vorteilsgewährung zu neun Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung von 50.000 Euro an gemeinnützige Vereine verurteilt wurde.

Auch sein Chef muss zahlen: Weil er die Spesen abgesegnet hatte, wurde er vom Wuppertaler Amtsgericht zur Zahlung von 40.000 Euro verurteilt. Die Ermittlungen waren zuvor durch eine anonyme Anzeige in Gang gekommen. Dem GEZ-Mitarbeiter wurde nach Bekanntwerden des Falls unmittelbar gekündigt.