17 Euro kostet die Zeitschrift "Lettre International" eigentlich - viel Geld, das man nur mit exklusiven Inhalten rechtfertigen kann. Und mit dem "Kopftuchmädchen"-Interview mit dem damaligen Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin, das zu scharfer Kritik und einer wochenlangen Kontroverse führte, hatte man tatsächlich einen potentiell zugkräftigen Inhalt.

Es war angesichts dessen schon ärgerlich, dass "Bild" und "Bild.de" nicht einzelne Aussagen Sarrazins aus dem Interview zitierten, sondern im Falle von "Bild" einfach einen bedeutenden Teil des Interviews einscannten und abdruckten, im Falle von "Bild.de" gleich das komplette Interview online stellte. "Lettre International"-Chefredakteur ließ die Veröffentlichung per Einstweiliger Verfügung untersagen und kündigte an, Schadensersatzansprüche geltend machen zu wollen.

 

 

"Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann, der zum Zeitpunkt des Interviews gerade unter die Blogger gegangen war, wies die Vorwürfe von "Lettre International" damals zurück. "Da müssen Sie etwas übersehen haben. Denn natürlich haben wir das Interview nicht geklaut, sondern uns vorher die Erlaubnis zur Veröffentlichung geholt. Mein Kollege Hans-Jörg Vehlewald aus der Politikredaktion bat dafür telefonisch in ihrem Büro um den kompletten Text, den er anschließend auch per Fax bekam", erklärte er.

Nachdem Springer einen zunächst angebotenen Vergleich verbunden mit einer Zahlung von 30.000 Euro wieder zurückgezogen hatte, ging "Lettre International" vor Gericht. Laut Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der "Lettre International" vertritt, sagte der von Springer als Zeugen aufgebotene Redakteur Hans-Jörg Vehlewald dort aber überraschend aus, dass in seinem Gespräch mit "Lettre" von einer Online-Nutzung keine Rede gewesen sei.

Das Landgericht habe daraufhin erkennen lassen, dass man im Vorgehen von "Bild" und "Bild.de" eine Urheberrechtsverletzung sehe und daraus auch ein Anspruch auf erheblichen Schadensersatz entstünde. Daraufhin einigten sich Springer und Lettre International außergerichtlich auf einen Vergleich in Höhe von 60.000 Euro.