Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im zweiten Quartal 2011 insgesamt 47 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Beim Blick auf die Verstöße fällt auf: Besonders die RTL II-Reihe "X-Diaries - love, sun & fun" hat es besonders häufig erwischt: Sie macht den Großteil der insgesamt 37 festgestellten Rundfunk-Verstöße aus.

Gleich in elf Fällen wurde demnach eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige festgestellt, hinzu kommen 20 weitere Fälle, in denen die KJM eine Entwicklungsbeinträchtigung für Zuschauer unter zwölf Jahren sieht. Begründet wird das vor allem mit einer "aufdringlichen Darstellung der Themen Sex und Alkohol und der derb-zotigen Sprachwahl". Weiter heißt es: "Aufgrund der für Heranwachsende nicht zu erkennenden Fiktionalität der Sendung ist eine sozialethische Desorientierung für unter 16-Jährige oder für unter 12-Jährige zu befürchten."

Inzwischen scheint das Problem jedoch gelöst: Während der Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) keine der beanstandeten Folgen vorgelegt wurden, hat sich dies mittlerweile geändert. Alle aktuell laufenden Folgen der Scripted Reality prüfte die FSF vor Ausstrahlung. Die Folge: Aus Sicht der KJM ist die jetzige Staffel der Scripted Reality jugendschutzrechtlich unproblematisch. 16 von insgesamt 60 offenkundig problematischen "X-Diaries"-Folgen befinden sich noch im Prüfverfahren der KJM.

Mit dem "Promi-Trödeltrupp" befindet sich zudem noch ein weiteres RTL II-Format im Visier der Jugendschützer. Es geht dabei um eine Folge, in der die Prostituierte Molly Luft verschiedene einschlägige Gegenstände aus ihrem Besitz zu Geld macht - verbunden mit einer positiven Darstellung von Prostitution. Zudem zeigte RTL II verschiedene Sexualpraktiken in Formen, die junge Zuschauer nach Ansicht der KJM bei der Entwicklung ihrer eigenen Sexualität beeinträchtigen können. Weil die Sendung zudem eine Fülle zweideutiger Anspielungen enthielt, sei die entsprechende Folge für Kinder unter zwölf Jahren entwicklungsbeeinträchtigend.

Eine Entwicklungssbeinträchtigung sei auch im Falle einer Ausgabe der ProSieben-Nachrichtensendung "Newstime", in der über den Spielfilm "Lebanon" berichtet wurde, möglich. Der Nachrichtenbeitrag zeigte Ausschnitte aus dem Film und kommentierte sie mittels Vergleichen zu realen Kriegsereignissen, wodurch laut KJM Authentizität suggeriert wurde. Die Kommission sah vor allem aufgrund der Verquickung von Nachrichten und Filmausschnitten mit großer Realitätsnähe für Kinder unter zwölf Jahren keine Möglichkeit, Realität und Fiktion zu trennen. Der Nachrichtensender N24 wurde indes für eine Liveberichterstattung zu einem "Geiseldrama in Manila" kritisiert, bei der - auch in Nahaufnahmen - die Leiche des erschossenen Geiselnehmers, sowie diegeborgenen, teils toten Geiseln zu sehen waren.

Weitere Kritikpunkte fand die KJM in einer auf Sky Sport 2 ausgestrahlten Folge der Wrestlingshow "TNA Impact!", die ohne Vorsperre gesendet wurde. Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige stellte die KJM überdies bei der Episode "XXX Wife" der Animationsserie "Stroker and Hoop" auf TNT Serie fest, die zwar nach vorheriger Prüfung der FSF für das Spätabendprogramm ab 22 Uhr freigegeben worden sei, die KJM aber nur prinzipiell überzeugte. Zwar würden sexuelle Handlungen meist nur angedeutet, doch die Sprache sei über weite Strecken sehr vulgär, so die KJM. Hinzu kämen zudem Anspielungen auf absolut unzulässige Inhalte wie Sodomie.

Bei einer Episode mit dem bezeichnenden Titel "Over the Rainblow" der US-Comedyserie "The Hard Times of RJ Berger", die Viva um 17.15
Uhr ausstrahlte, sah die KJM zudem ebenfalls eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Zuschauer unter zwölf Jahren. In der genannten Folge bekommt RJ eine neue Nachbarin und Mitschülerin, mit der er Sexhaben will. Im Verlauf der Folge werden unter anderem Oral- und Analverkehr thematisiert, zudem sei Vulgärsprache der vorliegende Umgangston. Weil die FSF die Sendung zuvor für das Tagesprogramm freigegeben hat und ihren Beurteilsspielraum nicht überschritten habe, sei die KJM  nicht in der Lage, Maßnahmen zu ergreifen.