Keine Überraschung: Wie angekündigt hat RTL weitere rechtliche Schritte gegen den Verkauf eines T-Shirts mit der Aufschrift "Scheiß RTL" durch das Online-Magazin Fernsehkritik.tv eingeleitet, nachdem Holger Kreymeier, Geschäftsführer der Alsterfilm GmbH und gleichzeitig Moderator des Magazins, keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, mit der er sich verpflichtet hätte, unter Androhung einer Vertragsstrafe von 25.000 Euro auf die Verwendung des Original-Logos von RTL zu verzichten.

 

 

Das Landgericht Köln erließ nun auf Antrag von RTL eine Einstweilige Verfügung gegen die Alsterfilm GmbH sowie Geschäftsführer Holger Kreymeier, die genau diese Verwendung untersagt. RTL beruft sich dabei auf § 14 des Markenrechts, wonach eine Verwendung des Logos nur mit Genehmigung des jeweiligen Unternehmens zulässig ist. Kreymeier bzw. die Alsterfilm GmbH beharren hingegen weiterhin auf dem Standpunkt, dass es sich um eine "satirische Verballhornung des Original-Logos" handle, die man für legal hält.

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Ob die Alsterfilm GmbH gegen die Einstweilige Verfügung vorgeht, steht trotzdem noch nicht fest. Die Frage wolle Kreymeier "zeitnah mit seinem Anwalt beraten", heißt es in einer Mitteilung. Im Shop hat man aber bereits reagiert und bietet das "Scheiß RTL"-Shirt nun in einer abgewandelten Form an: Statt des Original-Logos werden drei Mülltonnen mit den Buchstaben RTL verwendet.