Thomas Goppel - Titanic © CSU / DWDL
Was dürfen Journalisten?

Kritik an Goppels Kritik: "Die Kirche im Dorf lassen"

von Alexander Krei
13.07.2012 - 12:24 Uhr

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Im Zuge der Debatte über das inzwischen verbotene "Titanic"-Cover, das Papst Benedikt XVI. mit gelbem Fleck zeigt, hat CSU-Politiker Goppel gefordert, über ein "journalistisches Ausschlussverfahren" nachzudenken. Nun mehrt sich die Kritik.

Das umstrittene "Titanic"-Cover mit der befleckten Papst-Soutane sorgt weiter für Wirbel - doch auch die Äußerungen von CSU-Politiker Thomas Goppel, der zugleich Sprecher der Christsozialen Katholiken (CSK) ist, fanden in diesem Zusammenhang reichlich Beachtung. In Richtung des "Titanic"-Chefredakteurs Leo Fischer sagte der ehemalige CSU-Generalsekretär, Fischer sei seines Berufes nicht würdig. Jemandem, der so handle, würde er persönlich "die Lizenz zum Schreiben entziehen". Auf Nachfrage des Medienmagazins DWDL.de konkretisierte Goppel schließlich seine Äußerungen.

Nach Ansicht des CSU-Politikers stellt "der bewusste Unterstellungstatbestand, den Leo Fischer dem Papst zuschreibt, eine wissentliche Verleumdung" dar. Dies biete jetzt den Anlass, "über ein journalistisches Ausschlussverfahren nachzudenken". Goppel: "Die Fälle, in denen Vertreter des Politikerstandes oder aus der Wirtschaft aus dem Tagesgeschäft 'gekegelt' werden, von Vertretern der Journalistik dabei gnadenlos, ist nicht die Ausnahme, sondern erkennbar Serie. Gleiches sollte für die Kritikerriege gelten."

Der SPD-Medienpolitiker Marc Jan Eumann sieht indes keinen Bedarf an Nachbesserungen im Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit. Der bestehende Rechtsrahmen sei "vollkommen ausreichend", betonte Eumann gegenüber DWDL.de und verwies darauf, dass es auch jetzt durchaus Möglichkeiten der presse- und strafrechtlichen Verfolgung gibt, sofern Grenzen überschritten werden. In Richtung Goppel sagte Eumann: "Eingriffe in die Berufsfreiheit durch ein 'journalistisches Ausschlussverfahren' halte ich selbst bei einer unterstellten Strafbarkeit der Veröffentlichung für völlig überzogen. Weiter hilft nur eins: die Kirche im Dorf zu lassen."

Auch Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, hält das aktuell geltende Recht für "absolut ausreichend. Denn es hat ja gegriffen", so Rößner im Gespräch mit DWDL.de. Goppels Forderung nach einem "journalistischen Ausschlussverfahren" bezeichnete die Grünen-Politikerin als "Frontalangriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit". Rößner: "Für mich stellt sich dann konsequenterweise die Anschlussfrage: Wer schützt unsere Demokratie vor solch absurden Ideen? Überspitzt gefragt: Bräuchten wir dann auch ein 'politisches Ausschlussverfahren' für durchgeknallte Politiker?"

Zugleich stellte sie die Frage, wer überhaupt nach welchen Kriterien darüber entscheiden solle. "Satire darf alles, hat Tucholsky zwar gesagt. Allerdings haben schon häufiger Gerichte aufgezeigt, dass dieser Satz nicht vollumfänglich stimmt", so Rößner. "Daher gibt es und gab es immer wieder Klagen und Unterlassungen. Gerade bei Satire ist der Grad zu Beleidigung und Verleumdung ein schmaler. Manchmal ist es auch nur schlechter Geschmack. Aber eines muss klipp und klar sein: Politik hat sich nicht einzumischen. Und sie hat schon gar nicht über eine 'Lizenz zum Schreiben' oder ein 'journalistisches Ausschlussverfahren' zu entscheiden."

Kritik an Goppels Äußerungen kommt auch vom Deutschen Journalisten-Verband. Der "Die Satirefreiheit ist ein hohes Gut, das zu den demokratischen Grundwerten gehört", sagte der DJV-Vorsitzende Michael Konken gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de. "Es gibt keinerlei Grund dafür, dieses Grundrecht einzuschränken. Die journalistische Berufsausübung ist in Deutschland Teil der Meinungsfreiheit. Daran wird auch Herr Goppel nichts ändern." Im "Tagesspiegel" hatte Medienanwalt Christian Schertz ebenfalls Stellung bezogen: "Solche Reaktionen sind genauso absurd wie das 'Titanic'-Cover selbst, und sie zeigen mal wieder, wie manche Politiker bei spontanen Reaktionen den Rechtsstaat vergessen können oder einfach keine Rechtskenntnisse haben."

Goppel selbst hat sich inzwischen noch einmal in einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Er verteidigte darin seine Aussagen und verwies darauf, dass es auch für Journalisten ein Verleumdungs- und Unterstellungsrecht nicht gebe. "Dort, wo der Berufsstand das für sich beansprucht, ist es an der Zeit, dringend über das Selbstverständnis und die Grundrechte der Journalisten als besonderer Kaster der Gesellschaft zu reden", sagte Goppel und verwies auf das Sprichwort "Wer schweigt, hat nichts einzuwenden, stimmt also zu."

Goppel: "In diesem Sinne habe ich von meinem Recht auf die Verteidigung der Würde eines Anderen bzw. meine Widerstandspflicht zum Schutz der Grundordnung abgestellt, als ich die billige Fischer-Ausrede zu sehen bekam: Wer sich vergaloppiert, sollte daraus Konsequenzen ziehen." "Titanic"-Chefredakteur Fischer sagte, angesprochen auf die Äußerungen des CSU-Politiker bezüglich eines "journalistischen Ausschlussverfahrens": "Herr Goppel wie auch ich können sehr froh darüber sein, dass es eine solche Regelung bei uns nicht gibt. Sonst wären wir beide nämlich davon betroffen."

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