ProSiebenSat.1 und die Mediengruppe RTL Deutschland scheiterten mit dem Versuch, eine gemeinsame Plattform für Video-on-Demand-Inhalte zu schaffen, einst am Kartellamt - und auch gegen die von ARD und ZDF geplante Plattform "Germany's Gold", auf der Inhalte kostenpflichtig bereitgestellt werden sollen, haben die Kartellwächter etwas einzuwenden. Durch Zugeständnisse können ARD und ZDF aber noch eine Genehmigung erhalten.

Dafür müssen sie das Geschäftsmodell einer gemeinsamen Vermarktung aufgeben und sich auf den Betrieb einer rein technischen Plattform beschränken, so das Kartellamt. Die gemeinsame Vermarktung von entgeltlichen Videos hätte aus Sicht des Kartellamts "nicht nur eine Koordinierung der Preise und der Verfügbarkeit der Videos zur Folge", darüber hinaus sei auch zu befürchten, dass alternative Plattformen keinen oder nur begrenzten Zugang zu den Videos erhalten würden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts erklärt: "ARD und ZDF treten als Unternehmer und Wettbewerber auf dem Markt für Video-On-Demand auf und müssen ihre Produkte deshalb auch wie andere Unternehmen unabhängig voneinander vermarkten. Nach den bisherigen Vorstellungen der Sendeanstalten würde die gemeinsame Online-Plattform es aber mit sich bringen, dass insbesondere die Preise und die Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden. Die kartellrechtlichen Probleme liegen auf der Hand."

Auch die Tatsache, dass es sich gebührenfinanzierte Inhalte handelt, ist problematisch. Mundt: "Darüber hinaus sind Mediathek und die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert und verursachen bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung auf dem Markt für Video-On-Demand. Noch weitergehende Wettbewerbsbeschränkungen durch kommerzielle Töchter der Rundfunkanstalten können nicht hingenommen werden. Die generelle Frage nach der Rechtfertigung eines Entgeltes für die Nutzung von Inhalten, die über Gebühren bereits finanziert wurden, ist keine kartellrechtliche Frage."

Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens von mehreren ARD- und ZDF-Gesellschaften sowie elf weiteren Produktions- und Rechtehandelsunternehmen, die gemeinsam "Germany's Gold" betreiben wollen, hatte das Kartellamt in einem ersten Teil des Verfahrens bereits genehmigt.