Der einmalige Meldedatenabgleich im Rahmen der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag darf weiterhin durchgeführt werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den entsprechenden Eilantrag eines Passauer Juristen auf einstweilige Anordnung abgewiesen. Der Bayerische Rundfunk begrüßte die Entscheidung. "Die Daten werden allein für die Erhebung des Rundfunkbeitrags genutzt, eine Verwendung für Werbung und Marktforschung ist gesetzlich ausgeschlossen. Überflüssige Daten werden unverzüglich gelöscht", betonte BR-Sprecher Christian Nitsche.

Zugleich verwies der BR darauf, dass der Rundfunkbeitrag auch unabhängig von der nun veröffentlichten Gerichtsentscheidung weiter hätte erhoben werden können. Dies wäre auch der Fall, wenn das Gericht dem Eilantrag zur Aussetzung des Meldedatenabgleiches stattgegeben hätte. "Die Entscheidung wird leider falsch interpretiert. Mit dem Rundfunkbeitrag als solchem hat sich das Gericht gar nicht befasst, sondern mit dem Instrument des einmaligen Meldedatenabgleichs", erläuterte Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks. "Es hat klargestellt, dass die Datenübermittlung durch die Meldeämter einer strikten Zweckbindung dient und strenge Datenschutzauflagen und Löschpflichten existieren."

Daher dürfe diese Datenübermittlung in Bayern weiterhin durchgeführt werden, so Hesse. Nach Angaben des Verfassungsgerichts dient der Meldedatenabgleich der "Vermeidung von Vollzugsdefiziten und einer größeren Beitragsgerechtigkeit". Dieser sei ein "effizientes Kontrollinstrument, mit dem in der Umstellungsphase eine verlässliche und möglichst vollständige Erfassung der Rundfunkbeitragsschuldner im privaten Bereich in einem überschaubaren Zeitraum sichergestellt werden soll". Die Landtage hatten einen solchen einmaligen Meldeabgleich beschlossen, um die Umstellung auf den neuen Beitrag zu erleichtern. Durch diesen Schritt sollen möglichst alle Beitragszahler erfasst werden.