Die von diversen Medien geschürte öffentliche Aufregung über den neuen Rundfunkbeitrag hat sich achteinhalb Monate nach dessen Einführung inzwischen wieder gelegt, ein Reizthema bleibt der nun unabhängig von der Bereithaltung von Empfangsgeräten erhobene Beitrag aber trotzdem. Nun versucht man dem neuen Modell mal wieder juristisch beizukommen. Der Düsseldorfer Steuerrechtler Thomas Koblenzer kündigte gegenüber dem "Focus" an, vor dem Bayerischen Verfassungsgericht eine sogenannte Popularklage im Namen einer Münchner Mandantin einzureichen.

Aus seiner Sicht war die Zustimmung des bayerischen Landtags zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Jahr 2011 nämlich verfassungswidrig. Weil Passagen des Staatsvertrags gegen Vorschriften der Bayerischen Verfassung verstoßen würden, sei dieser nichtig. Konkret werde das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzt, weil der Beitrag "die persönliche Entfaltung im vermögensrechtlichen und gegebenenfalls beruflichen Bereich beschneide", so der Jurist gegenüber dem "Focus".

Zwar können Gesetze der Handlungsfreiheit Grenzen setzen, allerdings nur, wenn diese verfassungsgemäß seien. In einem Gutachten im Frühjahr war der Jurist bereits zum Schluss gekommen, dass der Rundfunkbeitrag als Steuer zu klassifizieren sei. Eine solche Steuer dürften die Landesparlamente aber gar nicht erlassen.

Die Klage ist nicht der erste Versuch, den Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig einstufen zu lassen. Schon im Frühjahr war ein Eilantrag vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gescheitert. Damals ging es aber nicht um den Rundfunkbeitrag an sich, sondern den Datenabgleich mit den Meldeämtern.