Mehr als einen Monat nach seinem Auftritt in der N24-Talkshow "Studio Friedman" hat die Alternative für Deutschland (AfD) vor dem Landgericht Berlin eine Gegendarstellung erwirkt. Es geht dabei um ein Zitat, das Moderator Michel Friedman in der Ende Februar ausgestrahlten Sendung offenbar falsch verwendet hatte. Friedman hatte die AfD-Europawahl-Spitzenkandidatin Beatrix von Storch gleich zu Beginn der Sendung mit dem Satz zitiert: "Multikulti hat die Aufgabe die Völker zu homogenisieren und damit religiös und kulturell auszulöschen."

Dem schloss sich die Frage an: "Wenn das nicht Rassismus ist, was ist dann Rassismus?" Nach einigen Minuten fragte Friedman schließlich noch einmal bei Bernd Lucke nach, ob dieser hinter der Aussage seiner Kandidatin stehe. Lucke hatte daraufhin das Studio verlassen und zog es vor, sich später lieber in Form einer Pressemitteilung zu Wort zu melden. Mit der Gegendarstellung geht der Streit nun also in die nächste Runde. "Die Gegendarstellung ist nicht rechtswirksam zugestellt. Wenn wir eine solche bekommen, werden wir sie prüfen", erklärte N24-Sprecherin Kristina Faßler am Montag gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de.

AfD-Spitzenkandidatin Beatrix von Storch sieht sich durch die Entscheidung des Landgerichts Berlin derweil bestätigt. "Das Urteil zeigt einmal mehr, dass sich Friedman bei seiner Gesprächsführung in jeder Hinsicht unzulässiger Methoden bedient." Dazu wollte man sich bei N24 nicht äußern: "Das muss man schon wegen den enthaltenen Unsachlichkeiten nicht kommentieren", so Sendersprecherin Kristina Faßler.

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