Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den neuen Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Nach Angaben der Richter verletze die Abgabe keine Grundrechte und sei auch keine Steuer, weil der Rundfunknutzer schließlich eine Gegenleistung erhalte. Es sei dabei zweitrangig, ob das Angebot genutzt werde. Die Zahlungsverpflichtung knüpfe an die bestehende Möglichkeit der Nutzung an, ohne dass, wie bei der früheren gerätebezogenen Rundfunkgebühr, die für einen Empfang erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein müssen, hieß es.

Darüber hinaus sei die Höhe des Beitrags im privaten und im nicht-privaten Bereich verhältnismäßig. Einen Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit stellten die Richter nicht fest. Geklagt hatten ein Jurist und die Drogeriekette Rossmann, die im Rundfunkbeitrag beide gleichermaßen eine versteckte Steuer auf Räumlichkeiten sahen. Rossmann muss derzeit eigenen Angaben zufolge einen Rundfunkbeitrag in Höhe von rund 280.000 Euro zahlen - im Vergleich zu 39.000 Euro, die man überweisen müsste, würden alle Beschäftigten an nur einem Standort arbeiten.

Rossmann kündigte bereits an, womöglich bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Beim Bayerischen Rundfunk sieht man sich indes bestätigt - auch, weil der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof den Beitrag vor wenigen Tagen ebenfalls für verfassungsgemäß erklärte. Das sei "sehr erfreulich", sagte der Juristische Direktor des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse. "Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit. Das Fundament der Reform hat sich damit als stabil und tragfähig erwiesen. Auf gesicherter Grundlage besteht nun die Chance, im Rahmen der geplanten Evaluierung die Auswirkungen des Staatsvertrags noch einmal sorgfältig zu prüfen und, wo nötig, einzelne Regelungen zu überarbeiten."

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