Es bleibt dabei: "Planetopia" und "Weck up" werden bis auf Weiteres weiterhin nicht bei Sat.1 zu sehen sein. In den vergangenen Jahren kam Sat.1 zur Ausstrahlung dieser und weiterer Formate aufgrund der Regelungen zur Bereitstellung von Sendezeit für "unanbhängige Dritte" verpflichtet. Im September vergangenen Jahres entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aber, dass die Lizenz-Vergabe durch die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt LMK in mehreren Punkten fehlerhaft war und setzte die Drittsendezeitverpflichtung kurzerhand ganz aus.

Die Folge: Sat.1 nahm "Planetopia" und "Weck up, beide bis dahin von News and Pictures produziert, umgehend aus dem Programm. Mit dctp einigte man sich hingegen außergerichtlich. "News & Stories" sowie die sich abwechselnden Formate "Spiegel TV Reportage" und "Focus TV Reportage" blieben daher im Programm, allerdings nicht mehr auf den ursprünglichen Sendeplätzen sondern nun mittwochs nach Mitternacht.

An diesem Zustand wird sich bis auf Weiteres nichts ändern. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt hat nach der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche nun erneut in gleicher Weise entschieden. Die Zulassungsentscheidung der LMK wurde damit erneut als rechtswidrig aufgehoben. Die erste Zulassungsentscheidung vom 17. April 2012 war vom Verwaltungsericht schon im Herbst 2012 aufgehoben worden, im zweiten Durchgang hatte das Verwaltungsgericht dann Eilanträgen von Sat.1 und dem unterlegenen Bewerber N24 stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht hatte Beschwerden gegen diese Beschlüsse dann im Sommer letzten Jahres zurückgewiesen.

Das Gericht führte in der kurzen mündlichen Begründung aus, dass das Vergabeverfahren sowohl auf der Verfahrensstufe zwischen Einleitung des Verfahrens im März 2011 und Ausschreibung am 4. Juli 2011 als auch auf der nachfolgenden Stufe des Auswahlverfahrens fehlerhaft gewesen sei - eine erneute schallende Ohrfeige für die LMK, die Fehler bei der Festlegung der Modalitäten für die Ausschreibung, bei der Festlegung der Auswahlkriterien und auch noch bei der abschließenden Erörterung mit Sat.1 gemacht habe. Auch den Klagen von WeltN24 und Meta Productions wurde teilweise stattgegeben.

Schon im vergangenen Jahr erklärten die Richter, dass die Ausschreibung "offensichtlich auf die Bedürfnisse von News and Pictures ausgerichtet" gewesen sei. In der Tat bekamen seit Einführung der Drittsendezeit-Regelung immer die gleichen Unternehmen den Zuschlag. Sat.1 hat aus Entrüstung darüber inzwischen die Landesmedienanstalt gewechselt und ist bei der MA HSH lizenziert. Angesichts der erodierenden Marktanteile ist zu erwarten, dass Sat.1 nach Ende des jetzigen Lizenz-Zeitraums 2018 ohnehin keine Sendezeit mehr für unabhängige Dritte bereit stellen muss, weil Sat.1 und ProSiebenSat.1 dann wohl unter der entsprechenden Marktanteilsgrenze liegen dürften.

Wie geht es nun weiter? Innerhalb eines Monats kann gegen die Urteile Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Ob es dazu kommt, ist noch unklar. Andernfalls muss das gesamte Lizenzierungsverfahren neu aufgerollt werden. Das Gericht erklärte, dass die LMK nicht verpflichtet werden könne, über die aufgrund der Ausschreibung vom 4. Juli 2011 eingereichten Bewerbungsanträge der zunächst unterlegenen Bewerber WeltN24 und Meta Productions zu entscheiden. Bei einem neuen Verfahren müssten sich also alle bisherigen Bewerber neu bewerben.

Update 30.04.: Die LMK hat angekündigt, dass man sich erst nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung äußern will. Ob Rechtsmittel eingelegt werden, könne ebenfalls erst dann von den Gremien entschieden werden.

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