Nachdem sich der Deutsche Presserat am Donnerstag schwerpunktmäßig mit der Berichterstattung zum Germanwings-Absturz befasst hat, wurden am Freitag nun in anderen Fällen aufgrund schwerer Verstöße sechs weitere Rügen ausgesprochen. So erging gegen "Das neue Blatt" eine öffentliche Rüge wegen eines Artikels über Schlagersängerin Helene Fischer. Das Blatt hatte auf der Titelseite mit "Helene Fischer in Lebensgefahr" aufgemacht, im Heft selbst wurde schließlich unter der Überschrift "Schwerer Unfall? Wird sie jetzt vernünftig?" über den Unfall einer Düsseldorfer Varieté-Artistin berichtet - die allerdings gar nichts mit Fischer zu tun hatte. Die Darstellung auf der Titelseite und in der Schlagzeile war damit nach Ansicht des Presserates bewusst irreführend und daher nicht mit dem Pressekodex vereinbar.

In "Freizeit Express" und "Revue Heute" erschien indes ein identischer Beitrag mit der Überschrift "Traurige Diagnose! Sie ist unheilbar krank!“ über eine angebliche schwere Erkrankung der norwegischen Prinzessin Mette-Marit. Auf den Titelseiten wurde der Artikel angekündigt mit "Sie weint nur noch - Mette-Marit - Schock-Diagnose - Die Prinzessin ist unheilbar krank ..." und einem Foto einer weinenden Prinzessin, das bei der Trauerfeier für die Opfer von Utøya aufgenommen wurde. Beim Leser entstand durch diese Aufmachung der Eindruck, als sei die Prinzessin schwer erkrankt. Im Artikel selbst wurde jedoch lediglich mitgeteilt, dass "Palastinsider" von einer "ausgewachsenen Depression" sprächen, für die es "keine Heilung" gebe. Weil Belege für eine tatsächliche Erkrankung nicht geliefert wurden, sah der Presserat darin eine unwahrhaftige Berichterstattung, die den Leser durch eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht grob täuschte.

Eine Rüge handelte sich auch die "Ludwigsburger Kreiszeitung" ein, weil in einer Polizeimeldung über einen Trickdiebstahl der Hinweis enthalten war, dass die Tatverdächtigen "vermutlich Sinti oder Roma" seien. Das sei diskriminierend und und ein schwerwiegender Verstoß gegen den Pressekodex, weil die Benennung der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit in keinem erkennbaren Sachzusammenhang mit dem zugrundeliegenden Fall gestanden habe. Eine weitere Rüge sprach der Beschwerdeausschuss gegen "Bild.de" aus, weil das Medium einen aus den USA stammenden Notruf-Mitschnitt veröffentlichte. Der Ausschuss beurteilte die Veröffentlichung des fünf Minuten langen Mitschnitt als unangemessen sensationell - auch, weil ein Begleittext mit einer journalistischen Einordnung des Falls fehlte. Hinzu kommt eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes, weil die Frau während des Notrufs Vornamen, Alter und Adresse nannte.

Die "Märkische Allgemeine" wurde unterdessen wegen Verletzung des Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung gerügt, weil drei Beiträge veröffentlicht wurden, in denen jeweils ein bestimmtes Produkt vorgestellt wurde. Die Grenze zur Schleichwerbung sei damit überschritten worden.

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