Von einer juristischen Schlappe ist die Rede - und davon, dass Winnetou bei RTL gar nicht Winnetou heißen dürfe. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte kurz vor Weihnachten noch entschieden, dass die Produktionsfirma der Winnetou-Neuverfilmung für die drei Filme nicht die ursprünglich geplanten Titel verwenden darf. Der Bamberger Karl-May-Verlag hatte sich in der Angelegenheit auf sein Titelschutzrecht berufen und dagegen geklagt, weil die Handlung der vorgelegten Drehbücher zum Teil massiv von den Romanvorlagen Karl Mays abweiche.

Das bestreitet man bis zu einem gewissen Umfang weder beim Sender noch der Produktionsfirma. Regisseur Philipp Stölzl selbst nannte den in diesem Jahr produzierten und im kommenden Jahr von RTL eingeplanten Dreiteiler selbst eine „völlige Neuintepretation des Winnetou-Mythos“. Er erklärte: "Das Herzstück der Winnetou-und-Old-Shatterhand-Geschichte ist: zwei Männer, die aus sehr unterschiedlichen Kulturen mit ganz unterschiedlichen Werten kommen und die besten Freunde aller Zeiten werden." Dem Karl-May-Verlag hat diese Neuinterpretation offensichtlich nicht so sehr gefallen.

Im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de korrigiert RTL-Sprecher Christian Körner jedoch einen seiner Aussage nach falschen Eindruck durch die voreilige Berichterstattung über das Gerichtsurteil: „Der Produzent und der Karl May-Verlag sind derzeit uneins über die Verwendung bestimmter Titel für die Verfilmung, die wortgleich auch Titel von Büchern des Verlags sind. Nicht von dem Streit betroffen ist das Recht, unsere 'Winnetou'-Filme unter genau diesem Namen zu zeigen, ob ohne Namenszusatz oder mit einem Namenszusatz, der nicht bereits vom Verlag verwendet wird."

RTL verweist darüber hinaus darauf, dass der Rechtsstreit zunächst einmal eine Angelegenheit zwischen dem Karl-May-Verlag und der Produktionsfirma Rat Pack Filmproduktion sei. Unabhängig von der Möglichkeit der Verwendung ähnlicher oder leicht variierter Titel gehe die Produktionsfirma Rat Pack Filmproduktion parallel gegen das Urteil in Berufung. Man gehe davon aus, dass das Urteil in nächster Instanz aufgehoben werde. In jedem Fall, so bekräftigt RTL-Sprecher Christian Körner, gelte: „Winnetou bleibt Winnetou. Auch in 2016. Auch bei RTL."