Der Presserat hat elf öffentliche Rügen ausgesprochen. Dabei ging es auch um die Berichterstattung über das Zugunglück von Bad Aibling. Hier bewertete der Beschwerdeausschuss die Veröffentlichung eines Augenzeugen-Videos als unangemessen sensationell, über das in Redaktionen bereits ausgiebig diskutiert worden war (DWDL.de berichtete). Die "Abendzeitung" hatte das Video im Netz jedoch als minutenlange Version veröffentlicht, in der verletzte Menschen zu sehen und Schmerzensschreie zu hören waren. Mit Blick auf das Leid der Betroffenen und Hinterbliebenen ist die Darstellung nach Ansicht des Ausschusses presseethisch nicht akzeptabel.

Gerügt wurde "Bild.de" indes für die Darstellung der Opfer der Paris-Attacken. Ein öffentliches Interesse an der identifizierbaren Darstellung habe nicht bestanden, so der Presserat, der das Foto, das die Szenerie in der Konzerthalle Bataclan nach dem Anschlag zeigt, als Dokument der Zeitgeschichte zu bewerten sei. Insgesamt 64 Leserinnen und Leser hatten sich über die Darstellung beschwert. Zwar sei die Aufnahme schockierend, das öffentliche Interesse an dem Terroranschlag und den schrecklichen Folgen in der Gesamtschau aber höher zu bewerten als der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen. Es handle sich bei dem Foto jedoch um einen Grenzfall, stellte der Ausschuss klar.

"Bild" und "Bild.de" wurden dafür wegen Berichterstattungen über die Mordfälle Elias und Mohamed gerügt. Dabei ging es um Fotos, die die getöteten Jungen zeigte - in diesem Fall sei der Schutz der Persönlichkeitsrechte verletzt worden. Eine Rüge sprach der Beschwerdeausschuss außerdem gegen "Bild am Sonntag" mit Blick auf die Berichterstattung über eine ermordete schwangere Frau aus. Verwendet wurden nämlich Fotos, die von ihrem Facebook-Profil stammten. Dagegen hatte sich die Mutter der Verstorbenen beschwert. Allein der Umstand, dass die Fotos auf Facebook verfügbar waren, rechtfertigt nicht die Verwendung in der Berichterstattung, stellte der Presserat klar.

"Focus Online" wurde in gleich zwei Fällen eine mangelnde Trennung von Werbung und Redaktion vorgeworfen. In einem Fall hatte das Burda-Portal in einem Video über Technik-Sonderangebote eines großen Discounters berichtet und auch die originalen Werbeanzeigen des Unternehmens eingeblendet. Vor dem Hintergrund, dass der Beitrag zum sogenannten Black Friday erschien, bewertete der Ausschuss das Präsentieren ausschließlich der Dicounter-Angebote als Schleichwerbung. In einem weiteren Beitrag hatte "Focus Online" ein Video veröffentlicht, das die Wirkungsweise eines Erkältungsmedikaments darstellt. Hier wurden die werbliche Sprache und Bildgestaltung sowie die Beschränkung auf das Präparat eines bestimmten Herstellers kritisiert, wodurch ein Reklameeffekt entstanden sei.

Bei Burda kann man die Rügen nicht nachvollziehen. "Grundsätzlich ist uns folgende Feststellung wichtig: Die Trennung von Redaktion und Werbung ist ein von 'Focus Online beachteten und geachtetes Gebot", sagte ein Sprecher zu "Meedia". "Und so liegt auch der Berichterstattung in den beanstandeten Fällen keinerlei Absprache oder Vereinbarung mit den genannten Unternehmen zugrunde - weder inhaltlicher noch kaufmännischer Art." Weitere Rügen sprach der Ausschuss wegen Schleichwerbung gegen die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" und ihre Online-Ausgabe, das Portal Netmoms.de und die Zeitschrift "TV Hören und Sehen" aus.