Schon im Mai hat die EU-Kommission in Brüssel angekündigt, dass sie Netflix und Co. dazu verpflichten wollen, ihr Programm mit einem Mindestanteil von 20 Prozent mit europäischen Inhalte  zu versehen. Am Montag stellten die Europaabgeordneten Petra Kammerevert (SPD) und Sabine Verheyen (CDU), welche für die audiovisuellen Mediendienste (AVMD-Richtlinien) zuständig sind, vor, wie sie zu den Vorschlägen der Kommission stehen.

Und geht es nach ihnen, sind 20 Prozent noch nicht genug – stattdessen soll die Quote sogar auf 30 Prozent erhöht werden. Laut Medienberichten hat Kammerevert mitgeteilt, dass solch ein Kontingent "als Sicherungsnetz" für europäische Kultur- und Filmschaffende "existenziell wichtig" sei. Bereits im Mai stand die Frage im Raum, ob Netflix & Co. nicht unlängst eine ausreichende Quote dafür erfüllen würden. So verwies "Spiegel Online" auf eine Studie des European Audiovisual Observatory, wonach der Anteil europäischer Produktionen im Netflix-Katalog bereits bei mehr als 20 Prozent liege. Apples iTunes komme demzufolge auf 21 Prozent und bei weiteren 75 VoD-Anbietern in Europa liege der Anteil im Schnitt bei 27 Prozent. Die 30-Prozent-Hürde würde damit allerdings gerissen.

Als im Frühjahr erste Stimmen laut wurden, welche von Streaminganbietern ein Erfüllen der 20-Prozent-Marke verlangten, zeigte sich Netflix wenig verwunderlich wenig erfreut. Das amerikanische Unternehmen ließ damals ausrichten, dass man das Vorhaben der Europäischen Kommission, europäische Produktionen aufblühen lassen zu wollen, zwar schätze. "Nichtsdestotrotz würden die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zu diesem Ziel führen", so ein Netflix-Sprecher im Mai gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de. Fraglich ist bei einer geforderten Höhe dabei immer auch, ab letztlich die Qualität nicht nur noch Nebensache wird und für das Erfüllen der Marke auch günstigere Füll-Inhalte Einzug in die Angebote halten.

Kammerevert und Verheyen legten ihren Blick außerdem auch auf kommerzielle Medieninhalte. So sprach sich Kammerevert dafür aus, dass für Fernsehen und Internetangebote ähnliche Regeln bei der Werbekennzeichnung gelten sollen. Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung müssten über beide Medien gleichermaßen kenntlich gemacht werden, so Kammerevert. Auf YouTube erstellte "Schmink-Tutorials" dürften nur selten "selbstlos erstellte Bildungsinhalte sein", nannte sie als Beispiel. "Es ist nur gerecht, wenn man dies gegenüber den oftmals jungen Nutzern offenlegt", so die SPD-Politikerin.

Die Vorschläge der Überarbeitung der AVMD-Richtlinien, welche neben Regelungen zu Jugend- und Verbraucherschutz auch den Kampf gegen Kinderpornografie und Hass-Propaganda behandeln sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und die Aufsicht der Regulierungsbehörden im Fokus haben, werden dem Europäischen Parlament vorgelegt, das am Ende dann gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Urteil fällen wird. Erst zu Monatsbeginn hatte Brüssel bereits entschieden, dass im Ausland sitzende Streaminganbieter genauso wie heimische Plattformanbieter einen Beitrag zur Filmförderung zu zahlen haben.

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