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"LAUENSTEIN"-VIDEO VON 9LIVE

Medienwächter beklagt Untätigkeit der Justiz


(11.06.2007) LfM-Direktor Norbert Schneider fordert endlich rechtliche Grundlagen und zeigt sich über die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft im Falle 9Live verwundert.

Foto: Uwe Völkner"Im Interesse der Nutzer ist eine präzise Rechtsgrundlage nötig", sagte Norbert Schneider schon am Sonntag in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk. Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) informierte am Montag noch einmal über die Stellungnahme des Vorsitzenden.

Schneider am Sonntag: "Wir brauchen wohl doch eine Norm im Rundfunkstaatsvertrag, damit wir den Zuschauer in Einzelfällen besser vor problematischen Methoden der Anbieter schützen können". Gegenwärtig gebe es keine solche Norm. Anders als etwa bei Verstößen gegen Werbebestimmungen seien deshalb derzeit keinerlei Geldbußen bei Verstößen gegen Gewinnspielregeln möglich. Es bleibe nur der Weg über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - eine rein juristische Frage.
 
Verwunderung über Staatsanwälte und Verbraucherschützer

In dem Zusammenhang zeigt sich Norbert Schneider sehr verwundert, dass sich weder Staatsanwälte noch Verbraucherschützer zuletzt in die Diskussion eingemischt hätten. Das Video mit 9Live-Moderatorin Alida Lauenstein, die offenbar aufgrund eines offenen Mikros mit zweifelhaften Aussagen zu hören ist, hatte für große Aufregung - insbesondere in diversen Internetforen - gesorgt. Auch deshalb sei es enttäuschend, dass derartige Verfahren in der Vergangenheit ohne Ergebnis eingestellt worden seien.

Es gibt aber auch Gegendwind für Kritiker der Landesmedienanstalten: Die würden sich die Sache entschieden zu einfach machen. Es gehe bei der Prüfung der Spielbarkeit der Spiele und der realen Chancen des Spielers nicht einfach um richtig oder falsch, sondern um höchst komplexe Sachverhalte: "Diese Kritiker setzen wieder einmal auf ein Aufsichtsmodell von Räuber und Gendarm, dessen Unwirksamkeit sich längst erwiesen hat."
 




Schneider betonte, auch die Veranstalter solcher CallIn-Sendungen müssten ein großes Interesse an klaren rechtlichen Grundlagen haben. Ohne ein "sauberes Image" seien die wirtschaftlichen Erwartungen der Sender nicht zu realisieren. Sehr leichtgläubig ist allerdings seine Schlussfolgerung: Er gebe genau deshalb davon aus, dass sich die Veranstalter an Verabredungen mit der Medienaufsicht hielten.
 
Schneider: "Man muss Spiele auch spielen können" 
 
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Schneider sagte weiter: "Der Zuschauer muss reelle Chancen haben zu gewinnen – auch der `Hot Button` darf dieses Grundprinzip nicht berühren." Als kritisch bezeichnete er es, dass einige Veranstalter Spielregeln bzw. Lösungen nicht ausreichend erläuterten. Auch Gewinnchancen müssten transparent dargestellt werden: "Man muss Spiele auch spielen können, sonst gewinnt nur der Sender und nicht der Spieler."

Am Ende appelliert Schneider noch einmal auch an die Zuschauer bzw. Mitspieler selbst, die nicht jede Verantwortung an Dritte wie die Aufsicht oder den Staat abgeben könnten. In gewisser Weise hat er Recht: Würde doch bloß einfach keiner mehr bei dubiosen Gewinnspielen teilnehmen.



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